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Mehr Vorsteuerabzug bei Modernisierung von Wohn- und Geschäftshäusern - Fachmagazin Immobilienwirtschaft berichtet

Geschrieben am 02-07-2008

Freiburg (ots) - Vermieter, die ein Wohn- oder Geschäftshaus
modernisieren wollen, können jetzt möglicherweise deutlich mehr
Vorsteuern abziehen als zuvor. Dies geht aus einem Richterspruch des
Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, über den das Fachmagazin
"Immobilienwirtschaft" in seiner aktuellen Ausgabe 7/8 2008
berichtet. Laut dem BFH-Urteil wird nicht nur der Anteil der
Vorsteuern ausgezahlt, der gemessen an der Gesamtfläche des Objekts
anteilig auf die Gewerberäume entfiel, sondern unter bestimmten
Bedingungen der gesamte Vorsteueranteil. Zurzeit müssen sich
investitionsfreudige Hauseigentümer und Vermieter allerdings noch in
Geduld üben. Denn der Bundesfinanzminister konterte das Urteil des
BFH mit einem "Nichtanwendungserlass". Falls sich also das Finanzamt
bei der Vorsteuerrückzahlung querlegt, sollten betroffene Investoren
erteilte Steuerbescheide per Einspruch anfechten und auf das
BFH-Urteil vom 15.1.2008 (Az. IX R 45/07) verweisen, rät das
Fachmagazin, das am 4. Juli erscheint.

Originaltext: Immobilienwirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61311
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61311.rss2

Ansprechpartner:
Dirk Labusch
Chefredaktion Immobilienwirtschaft

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/3683-940
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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