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Schnelle und sichere GmbH-Gründung beim Notar

Geschrieben am 02-07-2008

Hamburg (ots) - Der Bundestag hat am 26. Juni die umfassendste
Novellierung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) seit Einführung dieser Gesellschaftsform im Jahr 1892
beschlossen. Der Gesetzgeber plant insbesondere, die Gründung und
Kapitalausstattung dieser Rechtsform des deutschen Mittelstandes zu
vereinfachen und sie so für den globalisierten Rechtsverkehr fit zu
machen. Auf die verlässliche Dokumentation und Beratung durch den
Notar wird auch in Zukunft bei der Gesellschaftsgründung nicht
verzichtet.

Seit 1892 können Gründer ihr Unternehmen als "Gesellschaft mit
beschränkter Haftung" (GmbH) errichten, für deren Schulden sie nicht
mit ihrem Privatvermögen haften. Das soll allerdings kein Freibrief
für sorgloses Wirtschaften sein. Die Haftungsbeschränkung müssen
Gründer sich verdienen, indem sie ein Mindestkapital von EUR 25.000
einsetzen und bestimmte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten
erfüllen.

Dieses deutsche Modell der Haftungsbeschränkung wurde in
zahlreichen Ländern der Welt kopiert. "In Deutschland sind rund eine
Mio. GmbHs ins Handelsregister eingetragen. Damit ist die große
Mehrheit der deutschen Unternehmen in dieser Rechtsform organisiert.
Sie hat sich vor allem für den Mittelstand bewährt", so Notar Dr.
Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer. Bei Gründung
und später bei jeder wesentlichen Umgestaltung der Gesellschaft oder
ihrer Eigentumsverhältnisse gehen die Eigner zum Notar, damit die
rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft klar dokumentiert sind. Der
Notar informiert über die Gestaltungsmöglichkeiten und gesetzlichen
Pflichten. Er sorgt zugleich auf elektronischem Weg für die schnelle
Eintragung der wichtigsten Unternehmensdaten in das öffentliche
Handelsregister. So sind der Unternehmer selbst und auch der
Rechtsverkehr vor bösen Überraschungen geschützt.

Das bisherige GmbH-Recht enthält aber auch Vorschriften, die in
besonderen Fällen die Gründung verzögern oder erschweren können: In
einigen Wirtschaftsbereichen ist vor der Eintragung der neuen GmbH
eine staatliche Genehmigung erforderlich. Wer mit wenig Kapital
anfängt, kann die derzeit erforderliche Mindestausstattung von EUR
25.000 möglicherweise nicht aufbringen und muss dann auf eine
Haftungsbeschränkung verzichten.

Der Gesetzgeber plant daher, das GmbH-Recht zu modernisieren.
"Nach den Planungen können Gründer künftig auch mit einem
symbolischen Stammkapital von 1 EUR eine haftungsbeschränkte
'Unternehmergesellschaft' (UG) errichten und mit ihr langsam in eine
voll ausgestattete GmbH hineinwachsen," erklärt Dr. von Hinden. "Auch
der Gründungsvorgang und die Kapitalisierung der GmbH selbst werden
vereinfacht. Viele überholte Formvorschriften, etwa zur Stückelung
der Beteiligungen oder erforderlichen Genehmigungen, werden
aufgehoben." Zugleich bleibt nach den Plänen des Bundestages das
gesetzliche Mindestkapital von EUR 25.000 für die GmbH erhalten
damit auch Außenstehende dem neuen Unternehmen vertrauen können.

Für ganz einfache Gründungen gibt es künftig die GmbH oder UG "von
der Stange": Der Notar beurkundet mit den Gründern ein
Musterprotokoll zu ermäßigten Kosten und sorgt für eine umgehende
Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. So können Gründer
künftig schneller loslegen, ohne auf notariellen Rat verzichten zu
müssen.

Aber nicht nur Gründer, sondern auch Erwerber von
Geschäftsanteilen können sich freuen: Mit der Reform werden künftig
die Beteiligungsverhältnisse an der GmbH transparenter. Der
Gesellschafterbestand wird durch eine in der Regel vom Notar
bescheinigte Gesellschafterliste verbindlich dokumentiert. Darauf
kann sich jeder verlassen. Das erleichtert die sichere Übertragung
der Anteile.

Die Reform des GmbH-Rechts (Kurzbezeichnung: "MoMiG") muss noch
den Bundesrat passieren. Die Änderungen sollen im Oktober/November
2008 in Kraft treten.
___________________________________________________________________
Juli 2008: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von
der Rheinischen Notarkammer, Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der
Notarkammer Pfalz. Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.
(Abdruck honorarfrei)

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de


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