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Jeder vierte Euro geht an Vater Staat / Abgeltungssteuer ab 2009 - Handlungsbedarf 2008!

Geschrieben am 03-07-2008

Hannover (ots) - Ab nächstem Jahr tritt die Abgeltungssteuer in
Kraft und sorgt für einschneidende Veränderungen bei der Besteuerung
von Kapitalerträgen. Dennoch haben laut einer Umfrage des
Marktforschungsinstituts GfK fast zwei Drittel der Bundesbürger noch
nie etwas über die neue Steuer gehört. Und die Mehrheit geht davon
aus, vom neuen Steuersystem nicht direkt betroffen zu sein. Doch das
ist falsch. Die Abgeltungsteuer wird fällig, sobald der
Sparerpauschbetrag (ehemaliger Sparerfreibetrag 750 Euro plus
Werbungskostenpauschale 51 Euro) ausgeschöpft ist. Für Alleinstehende
beträgt der Pauschbetrag 801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro. "Damit
zahlen künftig Millionen von Anlegern Steuern auf ihre
Kapitalerträge, die bisher davon verschont geblieben sind. Für Sparer
besteht noch dieses Jahr Handlungsbedarf, um die persönliche
Vermögensstruktur ideal auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten", so
AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner.

Änderungen durch Abgeltungsteuer

Hintergrund der Einführung des neuen Systems ist die Vereinfachung
der Besteuerung von Kapitalanlagen. Künftig fällt auf Kapitalerträge
wie zum Beispiel Zinsen, Kursgewinne und Dividenden ein einheitlicher
Steuersatz von 25 Prozent an. Dazu kommen noch 5,5 Prozent
Solidaritätsbeitrag und eine eventuelle Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer benachteiligt paradoxerweise Anleger, die mit
monatlichen Sparraten für den Ruhestand vorsorgen. Obwohl Vater Staat
auf der einen Seite Altersvorsorge via Riester oder Rürup fördert,
wird künftig auf der anderen Seite kassiert.

Beispiel Fondssparpläne: ein Anleger zahlt monatlich 100 Euro ein.
Beim Verkauf von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008
erworben wurden, fällt auf erzielte Kursgewinne Abgeltungsteuer an.
Für einen Zeitraum von 30 Jahren und einer angenommenen Rendite von
vier Prozent fallen dann steuerpflichtige Kursgewinne in Höhe von
rund 32.000 Euro. Bis Ende 2008 sind beim Verkauf von Wertpapieren
oder Fondsanteilen Kursgewinne steuerfrei - zumindest nach Ablauf der
Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Wer sich noch dieses Jahr Aktien
oder andere Wertpapiere ins Depot legt, sichert sich diese
Steuerfreiheit. Für Besserverdienende, deren persönlicher Steuersatz
deutlich über 25 Prozent liegt, ist die einheitliche Abgeltungssteuer
von Vorteil. Denn bislang wurde der persönliche Steuersatz bei
Kapitalerträgen zugrunde gelegt. Und dieser bewegt sich nach Abzug
des Sparerpauschbetrags zwischen 15 und 45 Prozent.

Dachfonds bieten Lösungsansatz

Anleger stehen vor der Frage, welche Produkte in Hinblick auf die
Abgeltungssteuer die beste Lösung darstellen. Pauschale Aussagen sind
schwierig, dennoch kristallisieren sich einige Produkte heraus. Da
gänzlich von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen, sind
Riester-Renten, Rürup-Verträge, betriebliche Altersvorsorge,
Fondspolicen, private Rentenversicherungen und
Kapitallebensversicherungen interessant. Auch Dachfonds bieten einen
bemerkenswerten Lösungsansatz. Dachfonds investieren in einzelne
Zielfonds und können jederzeit Umschichtungen vornehmen, ohne dass
Abgeltungssteuer anfällt. Anleger bleiben so von zu hohen
Steuerbelastungen verschont, die beim eigenständigen Kaufen und
Verkaufen von einzelnen Fonds anfallen könnten. Wer langfristig
investieren will, ist gut beraten, noch dieses Jahr die Weichen zu
stellen. Gerade bei Einmalanlagen lohnt es sich, die noch vorhandenen
Vorteile zu sichern. Und wer monatlich spart, sollte das klassische
Fondssparen überprüfen und Alternativen, die von der Abgeltungssteuer
nicht betroffen sind, in Erwägung ziehen.

Steuererklärung fällt nicht generell weg

Trotz vereinfachter Steuerregeln: Die Anlage Kapitaleinkünfte der
jährlichen Steuererklärung bleibt bestehen. Befindet sich etwa der
persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, holen sich Anleger die
zuviel gezahlte Steuer dadurch zurück. Anleger, die Anspruch auf
Altersentlastung haben, sind in der Lage, bis zu 40 Prozent aller
Nebeneinkünfte (maximal 1.900 Euro im Jahr) steuerfrei einzuholen.
"Wer seiner Bank keinen ausreichend hohen Freistellungsauftrag
erteilt hat beziehungsweise wessen Einkünfte diesen übersteigen,
kommt um die Steuererklärung nicht herum. Anleger, die Zinsen im
Ausland erzielen, müssen diese ebenfalls angeben", so
AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner.

Anmerkung für die Redaktion: AWD-Tipps & News sowie Fakten über
AWD im Internet: http://www.awd.de. Download der Presseinformation
und Grafik über Link "Presse" möglich. Eine Zusammenfassung dieser
Presseinformation finden Sie auf der Grafikrückseite. Gern bieten wir
Ihnen unsere Grafik und Presseinformation auch digital an. Wenden Sie
sich bitte an Frank Männer, Tel: 0711/16443-14, E-Mail:
maenner@dirk-blaese-pr.de.

Originaltext: AWD Holding AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/28954
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_28954.rss2
ISIN: DE0005085906

Pressekontakt:
AWD Holding AG, Bereich Presse / Öffentlichkeitsarbeit, Stefan Suska,
Tel: 0511/9020-5560, E-Mail: stefan.suska@awd.de.


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