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Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zur Entschädigung für Vorhaltekosten/ Ist Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung verfassungswidrig?

Geschrieben am 03-07-2008

Köln/Berlin (ots) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft
eco e.V. weist auf ein gestern ergangener Beschluss des Berliner
Verwaltungsgerichts hin, das die grundsätzliche Frage aufwirft, ob
der Staat Unternehmen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zwingen
darf, ohne diese dafür zu entschädigen. In dem Urteil vom 2. Juli
2008 (Az. VG 27 A 3.07) ging es um die mit der Novellierung der
Telekommunikations-Überwachungsverordnung im Jahr 2005 eingeführte
Verpflichtung für Unternehmen, auf eigene Kosten Technik zur
Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte
Auslandskopfüberwachung) zu installieren. Dies ist nach Ansicht des
Berliner Verwaltungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar,
weshalb das Gericht das Klageverfahren des
Telekommunikationsanbieters ausgesetzt und dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.
Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Der Fall
der Einführung der Vorratsdatenspeicherung liegt sehr ähnlich. Hier
werden Unternehmen - genauso wie bei der Auslandskopfüberwachung -
gezwungen, hunderte von Millionen Euro für die Anschaffung der
Technik zur Vorratsdatenspeicherung auszugeben. Diese Technik dient
ganz allein staatlichen Interessen, und eine Entschädigung der
Anschaffungs- und Betriebskosten ist bislang nicht vorgesehen. Für
viele tausend vor allem kleinere Anbieter der Internetwirtschaft sind
diese Kosten ein großes Problem, wenn nicht gar existenzbedrohend.
Die Bundesregierung muss jetzt handeln. Wenn die
Vorratsdatenspeicherung für unsere Sicherheit so unverzichtbar ist
wie immer wieder beteuert wird, dann kann sie die
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wegen fehlender
Entschädigungsregeln nicht riskieren."
Das Berliner Verwaltungsgericht hält die entschädigungslose
Heranziehung des klagenden TK-Unternehmens zur Übernahme der genuin
hoheitlichen Aufgabe der Überwachung von Telekommunikation im Rahmen
der Strafverfolgung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein
Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG) bzw. auf Eigentum
(Art. 14 GG). Die Klägerin als Anbieterin von
Telekommunikationsdiensten weise keine besondere Sach- und
Verantwortungsnähe zu den potentiell durch Telekommunikation
vorbereiteten Straftaten auf. Auch sei die Überwachung eine dem
Unternehmenszweck der Klägerin wesensfremde Aufgabe. Vielmehr sei es
der Klägerin verfassungsrechtlich (Art. 10 GG) aufgegeben, die
Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu
gestalten.

eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 360
Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und
erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im
eco-Verband sind die rund 190 Backbones des deutschen Internet
vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet
voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie
und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der
eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen
Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren
und in internationalen Gremien.

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de


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