WAZ: Richter rügen Wahlsystem - Undurchschaubar. Kommentar von Norbert Robers
Geschrieben am 03-07-2008 |
Essen (ots) - Die Karlsruher Richter haben ein kluges Urteil gefällt. Seit gestern steht fest, dass Teile des deutschen Wahlgesetzes verfassungswidrig sind. Gleichwohl wäre es unangemessen, den 2005 gewählten Bundestag nachträglich aufzulösen - zumal auch in diesem Fall alles beim Alten, sprich bei einer Großen Koalition, bliebe. Der Gesetzgeber steht jetzt vor einer ebenso notwendigen wie komplizierten Aufgabe. Notwendig, weil das aktuelle System der oft undurchschaubaren Vermischung von Direkt- und Überhangmandaten gegen das Gebot verstößt, dass jede Stimme den gleichen Wert haben muss. Die Angelegenheit ist allerdings vertrackt, denn eine Neuordnung verändert in jedem Fall das Berechnungssystem im Deutschen Bundestag - die Gefahr einer Verschlimmbesserung ist daher sehr groß. Es spricht einiges dafür, künftig bundesweite Listen aufzustellen. Die Volksvertreter sollten alles daran setzen, dass es bereits zur Bundestagswahl 2009 eine neue, eine verständliche und regelkonforme Grundlage gibt. Alles andere wäre den vielen ohnehin politikverdrossenen Wählern kaum zu vermitteln.
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