Kölnische Rundschau: zum Wahlrecht
Geschrieben am 04-07-2008 |
Köln (ots) - Ohne Lösung
NORBERT WALLET, Berlin zum Karlsruher Wahl-Urteil
Es geht um keine Kleinigkeit. Wenn das höchste deutsche Gericht urteilt, dass unser Wahlrecht in einem vielleicht untergeordneten, aber wichtigen Punkt verfassungswidrig ist, dann ist das schon erschreckend.
Das Wahlgesetz regelt den Herzschlag der Demokratie, und der zeigt keine gefährlichen, aber unangenehme Rhythmusstörungen. Die Sache wird dadurch ärger, dass die nächste Bundestagswahl noch unter dem derzeitigen Recht durchgeführt werden muss. Das könnte heikel werden. Bundestagswahlen im Fünf-Parteien-System werden immer öfter zu Zielfoto-Entscheidungen. Da kommt es auf jedes Mandat an - auch auf jedes Überhangmandat.
Die können dazu führen, dass die Sitzverteilung im Bundestag nicht dem realen Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen entspricht. Hoffentlich bleibt uns ein solcher Fall 2009 erspart, garantieren kann das niemand. Die Reform muss hier für Gerechtigkeit sorgen. Notfalls muss eine weitere Ausweitung der Sitze in Kauf genommen werden, wenn nur über Ausgleichsmandate das Zweitstimmenergebnis angemessen abgebildet werden kann.
Das ist alles ziemlich kompliziert. Davon dürfen sich die Wähler nicht abschrecken lassen. Niemand behauptet, dass Demokratie eine einfache Sache ist. Wer ein simples Wahlrecht, etwa mit nur einer Stimme und nur direkt gewählten Abgeordneten, will, verwehrt kleinen Parteien ihre Rolle als Vertretung eines wichtigen Teils des Wählerwillens.
Auch hier gilt: Maximale Lösungen sind maximaler Unsinn.
Originaltext: Kölnische Rundschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70111 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70111.rss2
Pressekontakt: Kölnische Rundschau Jost Springensguth print@kr-redaktion.de
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