Börnsen: Gleichberechtigung für das Kulturgut Rundfunk
Geschrieben am 07-07-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments zum sog. Telekompaket erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die Mitglieder des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments wären gut beraten, wenn sie heute Abend die richtigen Weichen für die besondere Bedeutung des Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung stellten. Frequenzeffizienz und kulturelle Vielfalt/Rundfunk müssen gleichermaßen als öffentliche Güter anerkannt werden. Der Entscheidungsspielraum der Mitgliedsstaaten, den Rundfunk und die kulturelle Vielfalt zu fördern, muss dabei erhalten bleiben.
Mit der von der Europäischen Kommission geplanten Einführung des Prinzips der Diensteneutralität würden Rundfunkdienste grundsätzlich dem Telekommunikationsrecht untergeordnet. Ausnahmen für den Rundfunk, den öffentlich-rechtlichen wie den privaten, müssten jeweils einzeln erkämpft werden und einer Überprüfung durch die Europäische Kommission standhalten.
In Deutschland haben wir uns immer auf das Amsterdamer Protokoll berufen, das die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mithilfe der Rundfunkgebühren erlaubt. Auch haben wir stets die Position vertreten, dass bei der Vergabe von Frequenzen die Interessen des Rundfunks zu berücksichtigen sind. Dies haben die Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Kultur- und im Europa-Ausschuss des Deutschen Bundestages auch in einer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren der EU-Kommission zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Ausdruck gebracht.
Noch ist es nicht zu spät, den Rundfunk als Kulturgut wirksam zu schützen. Wir werden uns in den Gesetzgebungsprozess von Rat und Europäischem Parlament weiter einschalten. Die Entscheidung über das Telekompaket steht erst im September im Europäischen Parlament an.
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