Rundfunkrat für freien Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu neuen Digitaltechnologien - Kritik an "Deckelung" der Online-Aufwendungen
Geschrieben am 30-05-2006 |
Köln (ots) - Der Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit aktuellen medienpolitischen Fragen hinsichtlich neuer drahtloser und internetgestützter Rundfunkübertragungstechnologien befasst. In einer Stellungnahme zur "Frequenz- und Netzthematik" verwies das Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer "der wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des Rundfunks" ist. Da die Bedeutung der traditionellen Verbrei-tungswege abnehme, müssten dem öffentlichrechtlichen Rundfunk grundsätzlich alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und unverschlüsselt anbieten zu können. Konkret nannte der Rundfunkrat die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer sowie das Internetgestützte Fernsehen (IP-TV) über superschnelle Datennetze, wie es von Telefongesellschaften angeboten wird.
Anlass für die vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung - Vorsitz Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal - vorbereitete Stellungnahme ist die bevorstehende Überarbeitung wichtiger europaweiter Regulie-rungsbestimmungen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang das Bestreben der EU-Kommission, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe etwa auch an Handynetz-Betreiber zu verfolgen. "Rundfunkfrequenzen müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben", fordert das Aufsichtsgremium in der Begrün-dung zu seiner Stellungnahme.
Der Rundfunkrat ermutigt die ARD nach wie vor am Grundsatz des freien Informationsflusses ("free flow of information") festzuhalten und die Verschlüsselung der Programme - wie vom Satellitenbetreiber ASTRA angestrebt - abzulehnen. Des Weiteren hält das Gremium einen "wettbewerbsoffenen Endgerätemarkt" für alle digitalen Übertragungswege mit verbindlichen Vorgaben zur Sicherung offener Standards für die digitale Zukunft für unverzichtbar. Im Hinblick auf den Erwerb von Internet-Rechten an der FußballBundesliga durch die Telekom sieht der Rundfunkrat hinsichtlich der zunehmenden Verschmelzung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern "wichtige medienpolitische und -rechtliche Heraus-forderungen".
Kritik äußerte der Rundfunkrat außerdem an der staatsvertraglichen Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. Diese Deckelung erweise sich als "zunehmende Beschränkung". Hierdurch werde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seiner Aufgaben in einem wichtigen Bereich der Massenkommunikation erschwert, nämlich auch im "Zeitalter der Globalisierung der Medien" seiner Integrationsfunktion für die Gesellschaft in Zukunft gerecht zu werden und "den chancengleichen sowie diskriminierungsfreien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu sichern". Der Rundfunkrat regt daher an, von dieser Begrenzung bei der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages abzusehen.
Hinweis: Die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats zur Frequenz- und Netzethematik sowie ein ausführlicher Begründungstext sind im Wortlaut abrufbar in der Pressestelle, Tel. 0221/220-4603.
Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7899 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7899.rss2
WDR-Pressestelle Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher Tel. 0221 220 2405
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