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Rundfunkrat für freien Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu neuen Digitaltechnologien - Kritik an "Deckelung" der Online-Aufwendungen

Geschrieben am 30-05-2006

Köln (ots) - Der Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten
Sitzung mit aktuellen medienpolitischen Fragen hinsichtlich neuer
drahtloser und internetgestützter Rundfunkübertragungstechnologien
befasst. In einer Stellungnahme zur "Frequenz- und
Netzthematik" verwies das Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz
darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer "der
wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des
Rundfunks" ist. Da die Bedeutung der traditionellen Verbrei-tungswege
abnehme, müssten dem öffentlichrechtlichen Rundfunk grundsätzlich
alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung
offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und
unverschlüsselt anbieten zu können. Konkret nannte der Rundfunkrat
die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer
sowie das Internetgestützte Fernsehen (IP-TV) über superschnelle
Datennetze, wie es von Telefongesellschaften angeboten wird.

Anlass für die vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung - Vorsitz
Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal - vorbereitete Stellungnahme ist die
bevorstehende Überarbeitung wichtiger europaweiter
Regulie-rungsbestimmungen für elektronische Kommunikationsnetze und
-dienste. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang das Bestreben der
EU-Kommission, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für
bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen
einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe
etwa auch an Handynetz-Betreiber zu verfolgen. "Rundfunkfrequenzen
müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben", fordert das
Aufsichtsgremium in der Begrün-dung zu seiner Stellungnahme.

Der Rundfunkrat ermutigt die ARD nach wie vor am Grundsatz des
freien Informationsflusses ("free flow of information") festzuhalten
und die Verschlüsselung der Programme - wie vom Satellitenbetreiber
ASTRA angestrebt - abzulehnen. Des Weiteren hält das Gremium einen
"wettbewerbsoffenen Endgerätemarkt" für alle digitalen
Übertragungswege mit verbindlichen Vorgaben zur Sicherung offener
Standards für die digitale Zukunft für unverzichtbar. Im Hinblick auf
den Erwerb von Internet-Rechten an der FußballBundesliga durch die
Telekom sieht der Rundfunkrat hinsichtlich der zunehmenden
Verschmelzung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern "wichtige
medienpolitische und -rechtliche Heraus-forderungen".

Kritik äußerte der Rundfunkrat außerdem an der staatsvertraglichen
Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. Diese Deckelung
erweise sich als "zunehmende Beschränkung". Hierdurch werde dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seiner Aufgaben in
einem wichtigen Bereich der Massenkommunikation erschwert, nämlich
auch im "Zeitalter der Globalisierung der Medien" seiner
Integrationsfunktion für die Gesellschaft in Zukunft gerecht zu
werden und "den chancengleichen sowie diskriminierungsfreien Zugang
aller Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu sichern". Der
Rundfunkrat regt daher an, von dieser Begrenzung bei der Neufassung
des Rundfunkstaatsvertrages abzusehen.

Hinweis: Die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats zur Frequenz- und
Netzethematik sowie ein ausführlicher Begründungstext sind im
Wortlaut abrufbar in der Pressestelle, Tel. 0221/220-4603.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7899
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

WDR-Pressestelle
Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher
Tel. 0221 220 2405


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