ots.Audio: Das Netz für alle Fälle: Die wichtigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Geschrieben am 14-07-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Im Interview: Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Herr Theil, die Erwerbsminderungsrente ist für Leute gedacht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Was heißt das genau? O-Ton, 29 sec.: "Allgemeiner Arbeitsmarkt heißt, dass sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Es kommt also nicht mehr wie früher darauf an, welchen Beruf der Versicherte erlernt und ausgeübt hat. Auch spielt es keine Rolle mehr, ob eine andere Tätigkeit zumutbar ist. Diesen Berufsschutz gibt es aufgrund von Vertrauensschutzregelungen nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind."
Wann ist man denn erwerbsgemindert und bekommt eine Rente? O-Ton, 54 sec.: "Versicherte, die noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist nur halb so hoch wie eine Vollrente, aber diese Rentner können und sollen im Rahmen ihres bestehenden Leistungsvermögens eine Teilzeitarbeit ausüben. Versicherten, die nach der medizinischen Beurteilung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, steht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu. Übrigens haben auch Versicherte, die zwar noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, denen aber kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann, Anspruch auf die volle Rente. Wer täglich sechs Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, erhält keine Rente."
Wie läuft das Antragsverfahren und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? O-Ton, 45 sec.: "Zunächst muss ein Antrag gestellt werden, denn dann beginnt das Prüfverfahren bei der Rentenversicherung. Weiterhin müssen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich in allen Berufen des allgemeinen Arbeitsmarktes gearbeitet werden kann. Daneben muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre pflichtversichert gewesen sein und insgesamt für mindestens fünf Jahre bereits Beiträge eingezahlt haben."
Das klingt alles ganz schön kompliziert. Wo findet man Rat und Hilfe? O-Ton, 37 sec.: "Wir empfehlen, sich bei dieser Antragstellung von unseren fachkundigen Mitarbeitern der wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen kostenlos beraten und helfen zu lassen. Dort und auch beim bundesweiten kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 kann man weitere Auskünfte zum Antragsverfahren, zur Rentenhöhe und zur medizinischen Beurteilung bekommen. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de informieren wir rund um die Uhr."
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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