Verwaltungsausgaben dürfen nicht mehrfach ausgeglichen werden - BKK fordern: Effektive Verwaltung auch beim Gesundheitsfonds
Geschrieben am 16-07-2008 |
Hannover/Bremen (ots) - Die Vorbereitungen zur Einführung des Gesundheitsfonds, der mit einheitlichem Beitragssatz zum 1. Januar 2009 startet, laufen auf Hochtouren. Doch Details für die Organisation und den Wettbewerb der Krankenkassen sind noch nicht entschieden. Hierzu zählt unter anderem eine Regelung im "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung". Darin soll festgelegt werden, wie mit Beginn des Fonds die kassenindividuellen Verwaltungskosten ab Januar 2009 finanziell ausgeglichen werden. Die Betriebskrankenkassen fordern, dass Verwaltungskosten nicht mehrfach ausgeglichen werden, damit sich trotz Gesundheitsfonds eine effektive Verwaltung weiter lohnt.
Während wochenlanger Beratungen und Abstimmungen wechselten die gesetzgeberischen Vorschläge zur Verwaltungskostenaufteilung. Der ursprüngliche Referentenentwurf sah eine 30-prozentige Berücksichtigung des von der Versichertenzahl abhängigen Organisationsaufwands plus einen 70-prozentigen Ausgleich für aufwendig zu betreuende Krankheitsfälle vor. Das Bundeskabinett korrigierte diese Regelung Anfang Mai zu einer 50:50-Regelung. Nun schlägt der Bundesrat wieder eine 30:70-Lösung bei den Ausgleichszahlungen vor.
Der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes Hans-Hermann Runge: "Die Regelung, die Verwaltungskosten im Verhältnis 50:50 - also zur Hälfte nach Zahl aller Versicherten und zur anderen Hälfte nach chronisch Kranken zu gewichten, ist ein fairer Kompromiss. Nicht nur chronisch Kranke machen Arbeit. Auch Akutfälle, also Menschen, die plötzlich krank werden, werden betreut und das kostet Zeit und Geld. Zum anderen werden chronische Erkrankungen über die Disease-Management-Programme (das sind strukturierte Behandlungsprogramme beispielsweise für Diabetes-Patienten) bereits im Risikostrukturausgleich berücksichtigt und in einer Mischkalkulation von Leistungs- und Verwaltungsaufwand finanziell einbezogen."
Eine 70-prozentige Gewichtung des morbiditäts-bezogenen Verwaltungsaufwandes bedeutet also doppelte und damit ungerechtfertigte Vergünstigung für einzelne Kassen. Das lehnen nicht nur die Betriebskrankenkassen ab, sondern auch die Mehrheit der Ersatzkassen. Wirtschaftliche Kassenführung darf nicht bestraft werden. Die Verwaltungskosten der Betriebskrankenkassen lagen im Jahr 2006 bei 91,51 Euro je Versicherten. Der entsprechende Durchschnittswert aller gesetzlichen Krankenkassen beläuft sich auf 115,21 Euro. Hierin sind die deutlich noch über dem Durchschnitt liegenden Quoten vor allem von AOK (123,06 Euro), BARMER und DAK (VdAK: 126,78 Euro) bereits berücksichtigt.
Originaltext: BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53412 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53412.rss2
Pressekontakt: BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen Wolfgang Beyer Referat 2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Siebstraße 4 30171 Hannover Telefon: +49 511 3 48 44 - 1 00 Fax: +49 511 3 48 44 - 91 00 E-Mail: Wolfgang.beyer@bkk-ni-hb.de www.bkk-ni-hb.de
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