WAZ: Technik in der Grauzone. Kommentar von Thomas Mader
Geschrieben am 16-07-2008 |
Essen (ots) - Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im Fall Bushido gegen ahnungslose Rentner muss viele Nutzer von drahtlosen Internetzugängen verunsichern. Denn das Gericht verlangt, dass man sein privates Funk-Netz technisch gegen heimliche Mitsurfer schützt. Das ist natürlich auch aus Sicht des Nutzers geboten, schon wegen der Sicherheit der eigenen Daten. Aber man darf unterstellen: Viele Anwender blicken technisch nicht ausreichend durch.
Fast flächendeckend kann man sich etwa mit einem "iPod Touch" in fremde Netze einklinken. Es muss hunderttausende Menschen geben, die ihre Zugänge nicht schützen - ihnen allen soll nun ein Prozess drohen?
Die Entscheidung ist realitätsfremd und widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden. Wenn man seinen Werkzeugkasten herumstehen lässt, und ein Fremder schlägt mit dem Hammer ein Schaufenster ein, wird man auch nicht wegen Vergesslichkeit belangt. Tatsächlich entschieden andere Gerichte, etwa in Mannheim, in ähnlichen Fällen zu Gunsten des Verbrauchers. Gefordert ist darum der Gesetzgeber, der der Technik schon viel zu lange hinterherschnarcht.
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