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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Per Rentenhypothek im Alter liquide sein / 2. Wetterchaos: Welche Versicherung zahlt?

Geschrieben am 17-07-2008

Lübeck (ots) -

1. Per Rentenhypothek im Alter liquide sein

Altersarmut wird eines der größten Probleme unseres Landes. Das
glauben fast drei Viertel (73 Prozent) der Deutschen. Dies ist das
Ergebnis einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Emnid im
Auftrag der "Bild am Sonntag" durchgeführt hat. Eine Möglichkeit, der
Altersarmut zu entgehen, könnte eine in Deutschland noch relativ
unbekannte Form der zusätzlichen Einkommensgenerierung sein: die
Rentenhypothek. Dabei können Eigentümer einer selbst genutzten
Immobilie das dort gebundene Kapital für ihren Lebensabend nutzen.
Sie beleihen ihre Immobilie und nehmen ein tilgungsfreies Darlehen
auf. Bis zu 60 Prozent des Beleihungswerts sind dafür möglich. Die
Immobilie können sie weiterhin bewohnen und verfügen gleichzeitig
über eine größere Liquidität.

Der Darlehensnehmer erhält eine Zinsfestschreibung auf Lebenszeit
und kann sich den Betrag in bis zu fünf Teilen auszahlen lassen. Der
große Vorteil ist, dass eine Tilgung nicht obligatorisch aber möglich
ist. Bedingungen für die Gewährung eines Darlehens: Der Antragsteller
muss eine Altersrente oder Pension beziehen, und ihm muss die selbst
genutzte, schuldenfreie Immobilie mindestens zur Hälfte gehören.
Stirbt der Darlehensnehmer, können die Erben sich entscheiden, ob sie
die Immobilie selber bewohnen und ein Darlehen mit Tilgung aufnehmen.
Oder aber sie verkaufen und zahlen mit dem Erlös das alte Darlehen
komplett zurück.

Stephan Gawarecki, Vorstand des Bereichs Privatkunden beim
Allfinanzdienstleister Dr. Klein: "Ältere Kunden können jetzt das in
ihre Immobilie eingezahlte Kapital als Rente nutzen. Das war bislang
nicht möglich, wenn der Hauseigentümer weiter dort leben wollte. Mit
der Rentenhypothek beweist sich die selbst genutzte Immobilie jetzt
einmal mehr als geeignetes Instrument zur finanziellen Absicherung im
Alter."

2. Wetterchaos: Welche Versicherung zahlt?

Trotz großer Investitionen in moderne Satelliten und
Wetterstationen scheinen zuverlässige regionale Wetterprognosen
schwierig zu bleiben. Die Folge: Der Mensch kann sein Hab und Gut
nicht immer gegen den Einfluss des Wetters schützen. Die
Vorwarnzeiten der Wetterexperten sind zu kurz. In vielen Regionen
Deutschlands kam es nach der ersten Hitzeperiode in diesem Jahr zu
heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen. Dabei liefen
Keller voll und Hagelkörner verursachten Schäden an Autos und
Gebäuden. Aber wenn man sich schon nicht vor den Schäden schützen
kann, so kann man sich wenigstens dagegen versichern. Welche
Versicherung kommt also für die Schäden auf?

Bei Hagelschäden an Gebäuden reguliert in der Regel die
Wohngebäudeversicherung den Schaden, zum Beispiel wenn
Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt dann durch das
beschädigte Fenster Regen ein und Einrichtungsgegenstände werden
beschädigt, leistet die Hausratversicherung. Auch für Sturmschäden
kommen in der Regel die Gebäude- oder die Hausratversicherung auf -
und zwar nach dem gleichen Muster: Die Schäden am Gebäude ersetzt die
Wohngebäudeversicherung. Wurden das Dach abgedeckt oder
Fensterscheiben eingedrückt, dann sind Folgeschäden, die zum Beispiel
durch Regen entstehen, wieder durch die Hausratversicherung
abgedeckt. Hat ein Blitz eingeschlagen, ist dieser Blitzschaden
ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Gleiches gilt
für Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen.
Überschwemmungsschäden, die im Haus oder der Wohnung auftreten,
können mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung versichert
werden. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine
Bauleistungsversicherung notwendig.

Bei Hagel- und Überschwemmungsschäden am PKW übernimmt die Teil-
oder Vollkaskoversicherung den Schaden. Sturmschäden, die am Auto
entstehen, sind ebenfalls durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung
abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm
direkt am Wagen verursacht, sondern auch Beschädigungen, die durch
umher fliegende Gegenstände, zum Beispiel Ziegel oder Äste,
angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts
brauchen Vollkaskoversicherte dabei nicht zu befürchten; Sturm- und
Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer eventuell
vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Wichtig: Betroffene sollten die Schäden für die Versicherung
dokumentieren, also beispielsweise Fotos anfertigen. Dies kann später
bei der zügigen Schadenbearbeitung und -regulierung helfen.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der börsennotierten Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im
Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung
Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen
bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr.
Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank-
und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -1931
Fax: +49 451 140 8 -7999
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de


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