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Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden

Geschrieben am 18-07-2008

Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem
Grundsatzurteil bestätigt (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05),
dass die Bewerbung, das Angebot und der Verkauf von Software zur
Umgehung des auf CDs oder DVDs eingesetzten Kopierschutzes
rechtswidrig ist. An dieses Verbot müssen sich auch Privatpersonen
halten. Im vorliegenden Fall hatte ein privater Anbieter auf eBay ein
so genanntes Knacktool zum Kauf angeboten und daraufhin im Auftrag
mehrerer Musiklabels eine Abmahnung mit der Aufforderung erhalten,
eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Betroffene gab die
Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die Anwaltskosten der
Musiklabels zu übernehmen.

Das Verfahren ging bis zu dem für Urheberrechtsfragen zuständigen
I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der den Musikunternehmen jetzt
Recht gab und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte:

Der Anbieter habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das -
verfassungsrechtlich unbedenkliche - Verbot, für den Verkauf von
Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte auch für
private und einmalige Verkaufsangebote, heißt es in der
Pressemitteilung des BGH. "Damit hat der BGH eindeutig bestätigt,
dass das Verbot des § 95a UrhG eine entscheidende Rolle zum Schutz
der Rechteinhaber im digitalen Zeitalter spielt", sagt Rechtsanwalt
Marc Hügel von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, der die Musiklabels
in den Vorinstanzen vertreten hatte.

Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.:

Mit über 350 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche
repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent des
deutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich um
die Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und
europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild der
Branche nach innen und außen. Mit branchennahen Dienstleistungen wie
Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit
seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie
als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie unter anderem mit der
SchoolTour einen wesentlichen Beitrag zur musikalischen Grundbildung
in Deutschland. www.musikindustrie.de, www.school-tour.de,
www.echopop.de, www.echoklassik.de, www.pro-musicorg.de,
www.phononet.de, www.musicline.de

Originaltext: Bundesverband Musikindustrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36532
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36532.rss2

Pressekontakt:
Daniel Knöll
Presse + Public Affairs
Tel.: +49 (30) 59 00 38-44
E-Mail: knoell@musikindustrie.de
Internet: www.musikindustrie.de


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