Kopierschutz: Privatverkauf von Knacktools kann teuer werden
Geschrieben am 18-07-2008 |
Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil bestätigt (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05), dass die Bewerbung, das Angebot und der Verkauf von Software zur Umgehung des auf CDs oder DVDs eingesetzten Kopierschutzes rechtswidrig ist. An dieses Verbot müssen sich auch Privatpersonen halten. Im vorliegenden Fall hatte ein privater Anbieter auf eBay ein so genanntes Knacktool zum Kauf angeboten und daraufhin im Auftrag mehrerer Musiklabels eine Abmahnung mit der Aufforderung erhalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Betroffene gab die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die Anwaltskosten der Musiklabels zu übernehmen.
Das Verfahren ging bis zu dem für Urheberrechtsfragen zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der den Musikunternehmen jetzt Recht gab und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte:
Der Anbieter habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte auch für private und einmalige Verkaufsangebote, heißt es in der Pressemitteilung des BGH. "Damit hat der BGH eindeutig bestätigt, dass das Verbot des § 95a UrhG eine entscheidende Rolle zum Schutz der Rechteinhaber im digitalen Zeitalter spielt", sagt Rechtsanwalt Marc Hügel von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, der die Musiklabels in den Vorinstanzen vertreten hatte.
Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.:
Mit über 350 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent des deutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich um die Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild der Branche nach innen und außen. Mit branchennahen Dienstleistungen wie Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie unter anderem mit der SchoolTour einen wesentlichen Beitrag zur musikalischen Grundbildung in Deutschland. www.musikindustrie.de, www.school-tour.de, www.echopop.de, www.echoklassik.de, www.pro-musicorg.de, www.phononet.de, www.musicline.de
Originaltext: Bundesverband Musikindustrie e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36532 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36532.rss2
Pressekontakt: Daniel Knöll Presse + Public Affairs Tel.: +49 (30) 59 00 38-44 E-Mail: knoell@musikindustrie.de Internet: www.musikindustrie.de
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