LVZ: Die Leipziger Volkszeitung zu DHL/Bürgschaft -
Geschrieben am 23-07-2008 |
Leipzig (ots) - Von Thilo Boss.Im Prinzip könnte sich die sächsische Landesregierung gemächlich zurücklehnen. Brüssel hat die vom Freistaat gegebene Bürgschaft für uneingeschränkte DHL-Nachtflüge am Flughafen Leipzig/ Halle gekippt. 500 Millionen Euro sind damit wieder im Staatssäckel so gut wie sicher, da die so genannte Patronatserklärung unter Vorbehalt gegeben wurde. Deshalb dürfte Finanzminister Georg Unland auch gut geschlafen haben. Das könnte sich aber schon innerhalb von 24 Stunden ändern. Denn das Bundesverwaltungsgericht verkündet heute, ob DHL und andere Logistiker von Leipzig in gewohnter Weise fliegen dürfen, oder ob sie zukünftig zwischen Expressgut und normaler Fracht differenzieren müssen - eine essenzielle Entscheidung. Für das Unternehmen, den Freistaat und auch für die Stadt Leipzig. Kommt es nämlich zu erheblichen Einschränkungen, wird wohl auf kurz oder lang der Bonner Konzern den Standort in Frage stellen und damit auch Tausende von Arbeitsplätzen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. DHL ist aus Brüssel fortgezogen, weil es keine uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung gab. Die steht zwar für das Expressgut in Leipzig nicht mehr in Frage. Doch eine Differenzierung ist für einen Logistiker so gut wie unmöglich. Im Klartext würde das bedeuten, dass DHL Wettbewerbsnachteile hätte. Warum sollte dann die Post-Tochter an ihrem zentralen Hub langfristig festhalten? Und warum sollten sich andere Konzerne noch für Leipzig entscheiden? Es gibt keinen Grund, zumal Standorte in Osteuropa und Frankreich sich die Hände reiben würden, wenn sie die Chance bekämen, ein Logistik-Cluster aufzubauen. Deshalb hängt vieles von den Richtern in den roten Roben ab. Sie müssen abwägen zwischen den wirtschaftlichen Interessen einer Region mit einer zweistelligen Arbeitslosenquote und den Bedürfnissen der Fluglärmgegner. Das ist die Nagelprobe. Wahrscheinlich werden sie ein salomonisches Urteil fällen, so wie es Brüssel getan hat. Die EU genehmigte immerhin die Beihilfen für die zweite Start- und Landebahn, was für die Ansiedlung von DHL wesentlich war und zusammen mit der Patronatserklärung ausgehandelt wurde. Das ist zumindest schon mal eine gute Nachricht. Allein aber für den Ausbau des Logistik-Clusters wird sie nicht ausreichen. Dafür ist eine uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung notwendig. Dann kann Finanzminister Unland auch in den kommenden Tagen ruhig schlafen und braucht keine Schadensersatzklagen zu fürchten.
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