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LVZ: Die Leipziger Volkszeitung zu DHL/Bürgschaft -

Geschrieben am 23-07-2008

Leipzig (ots) - Von Thilo Boss.Im Prinzip könnte sich die
sächsische Landesregierung gemächlich zurücklehnen. Brüssel hat die
vom Freistaat gegebene Bürgschaft für uneingeschränkte DHL-Nachtflüge
am Flughafen Leipzig/ Halle gekippt. 500 Millionen Euro sind damit
wieder im Staatssäckel so gut wie sicher, da die so genannte
Patronatserklärung unter Vorbehalt gegeben wurde. Deshalb dürfte
Finanzminister Georg Unland auch gut geschlafen haben.
Das könnte sich aber schon innerhalb von 24 Stunden ändern. Denn das
Bundesverwaltungsgericht verkündet heute, ob DHL und andere
Logistiker von Leipzig in gewohnter Weise fliegen dürfen, oder ob sie
zukünftig zwischen Expressgut und normaler Fracht differenzieren
müssen - eine essenzielle Entscheidung. Für das Unternehmen, den
Freistaat und auch für die Stadt Leipzig. Kommt es nämlich zu
erheblichen Einschränkungen, wird wohl auf kurz oder lang der Bonner
Konzern den Standort in Frage stellen und damit auch Tausende von
Arbeitsplätzen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
DHL ist aus Brüssel fortgezogen, weil es keine uneingeschränkte
Nachtfluggenehmigung gab. Die steht zwar für das Expressgut in
Leipzig nicht mehr in Frage. Doch eine Differenzierung ist für einen
Logistiker so gut wie unmöglich. Im Klartext würde das bedeuten, dass
DHL Wettbewerbsnachteile hätte. Warum sollte dann die Post-Tochter an
ihrem zentralen Hub langfristig festhalten? Und warum sollten sich
andere Konzerne noch für Leipzig entscheiden? Es gibt keinen Grund,
zumal Standorte in Osteuropa und Frankreich sich die Hände reiben
würden, wenn sie die Chance bekämen, ein Logistik-Cluster aufzubauen.
Deshalb hängt vieles von den Richtern in den roten Roben ab. Sie
müssen abwägen zwischen den wirtschaftlichen Interessen einer Region
mit einer zweistelligen Arbeitslosenquote und den Bedürfnissen der
Fluglärmgegner. Das ist die Nagelprobe.
Wahrscheinlich werden sie ein salomonisches Urteil fällen, so wie es
Brüssel getan hat. Die EU genehmigte immerhin die Beihilfen für die
zweite Start- und Landebahn, was für die Ansiedlung von DHL
wesentlich war und zusammen mit der Patronatserklärung ausgehandelt
wurde. Das ist zumindest schon mal eine gute Nachricht. Allein aber
für den Ausbau des Logistik-Clusters wird sie nicht ausreichen. Dafür
ist eine uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung notwendig. Dann kann
Finanzminister Unland auch in den kommenden Tagen ruhig schlafen und
braucht keine Schadensersatzklagen zu fürchten.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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