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Gefährliche Erinnerungen / Advocard: Welche Urlaubs-Souvenirs kommen beim Zoll gar nicht gut an?

Geschrieben am 24-07-2008

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Die deutschen Reiseweltmeister packen wieder die Koffer. Dank des
starken Euro boomen in diesem Jahr Fernreisen und Kreuzfahrten.
Gerade wer in exotische Länder reist, möchte sich für daheim etwas
besonders Ausgefallenes mitbringen. Das hatte auch ein deutscher
Urlauber vor, der aus der Türkei zwei dekorative Steine mit nach
Hause bringen wollte. Die Folge: Sechs Wochen Haft in Antalya. Den
ausstehenden fast 17 Monaten Gefängnis entging der Mann nur, weil er
eine Kaution von rund 9.000 Euro leistete.

Aber nicht nur die Ausfuhr von Kulturgütern aus Urlaubsländern
kann schwer wiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Hamburger
Rechtsschutzversicherung Advocard erklärt, welche Souvenirs auf
keinen Fall in den Koffer dürfen.

Keine tierischen Souvenirs

Von der Ausfuhr exotischer Tiere oder von Tierprodukten raten
Experten dringend ab. Das Washingtoner Artenschutzabkommen stellt den
Handel mit vielen Tieren unter Strafe. Es verbietet ebenfalls den
Handel mit allen Erzeugnissen, die aus ihnen hergestellt oder
gewonnen werden. Hierzu zählen beispielsweise auch
Elfenbeinschnitzereien, Korallenschmuck oder Taschen aus
Schlangenleder. Wer am Flughafen damit erwischt wird, ist nicht nur
die Ware los, sondern muss auch noch mit hohen Strafen rechnen.
Dringender Rat: Finger weg! Legal sind nur Produkte aus eigens
gezüchteten Tierbeständen. Zum Beispiel gibt es in Australien oder
den USA Zuchtfarmen, die Tierprodukte mit den nötigen amtlichen
Bescheinigungen verkaufen.

Kulturgüter gehören ins Museum, nicht in den Koffer
Geschichtsträchtige Landschaften wie das östliche Mittelmeer sind
wahre Freilichtmuseen. An vielen Orten muss man nicht einmal graben,
um zum Beispiel alte Steine und Münzen zu finden. Mit nach Hause
nehmen sollte man die Pretiosen aber tunlichst nicht. In den
Herkunftsländern ist Kulturraub alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Kulturgüter benötigen unbedingt amtliche Begleitpapiere. Wer also
Ärger vermeiden möchte, sollte sich vor dem Kauf von
Kunstgegenständen ein amtlich beglaubigtes Zertifikat ausstellen
lassen. Um ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen wie im Fall des
Türkei-Urlaubers zu entgehen, sollte man beim geringsten Zweifel auf
jeden Fall von solchen Souvenirs absehen.

Echter Ärger wegen falscher Marken

Ein Dauerbrennerthema: Produkt- und Softwarepiraterie. In vielen
Urlaubsländern locken Luxusartikel und Software zu Spottpreisen. In
jedem Fall droht dem Urlauber Ärger. Der deutsche Zoll kann die
gefälschte Markenware beschlagnahmen oder eine Einfuhrverzollung
entsprechend dem Wert des Originalproduktes erheben. Zusätzlich muss
man mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. Gleiches gilt für
raubkopierte Software. Wer illegal vervielfältigte Programme
einführt, muss ebenfalls mit einem Strafzoll rechnen, der sich nach
dem Wert des Originalprogramms berechnet. Meistens folgt dann noch
eine Strafanzeige wegen Produktpiraterie. Oft erheben die Hersteller
darüber hinaus noch Schadenersatzforderungen, die leicht ein
Vielfaches des Originalpreises der Software betragen können. Ein
vermeintliches Schnäppchen kann so im Nachhinein zum finanziellen
Fiasko werden.

Advocard Expertin Anja-Mareen Knoop rät: "Routinierte
Geschäftemacher nutzen allzu oft die lockere Urlaubsstimmung
ausländischer Touristen aus. Auf diese wartet bei der Heimreise dann
eine böse Überraschung. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Deshalb appellieren wir an Reisende, im Urlaub niemals Souvenirs zu
erwerben, die aus offensichtlich dubiosen Quellen stammen oder zur
Ausbeutung der Natur und Kultur des Gastlandes beitragen. Auch vor
dem Erwerb von raubkopierter Software warnen wir besonders. Wer dort
zugreift, kann hinterher empfindlich zur Kasse gebeten werden. Damit
man umfassend informiert ist, was man einführen darf und was nicht,
gibt es vom Bundesfinanzministerium eine umfangreiche Broschüre:
'Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll.'"

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/23 73 12 79
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/20 50 41 58
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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