Sportwettenurteil vom Verwaltungsgericht Minden bekräftigt Tipico
Geschrieben am 31-05-2006 |
Frankfurt/Main (ots) - Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 26.05.06 einem Eilantrag stattgegeben welcher sich gegen die Untersagung der Sportwettvermittlung der Tipico Ltd. gerichtet hat. Das Verwaltungsgericht Minden führt mit erfreulicher Klarheit aus, dass die grenzüberschreitende Sportwettvermittlung nicht gegen das Verfassungs- und auch nicht gegen das Europarecht verstößt. Der ungewöhnlich umfangreich begründete Beschluss führt unter anderem auf, dass ein Verbot der Wettvermittlung zur Firma Tipico Ltd. nach Malta gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der europäischen Verträge verstößt. Weiterhin verstößt ein derartiges Verbot gegen das Urteil des europäischen Gerichtshofs in der Sache Lindmann. Letztendlich stellt das Verwaltungsgericht klar, dass die Sportwettvermittlung an die Tipico Ltd. in Malta auf Grund ihrer staatlichen Genehmigung unter keinen Umständen strafbar nach § 284 StGB, der besagt, dass die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen strafbar und verboten ist, sein kann.
Rechtsanwalt Alexander Hornung aus Karlsruhe, welcher den Beschluss erwirkt hat, freut sich insbesondere über die Ausführungen zu § 284 StGB. "Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", so Rechtsanwalt Hornung. Der Beschluss zeigt eindrucksvoll, dass die Jubelschreie der Staatsmonopolisten am 28.03.06 zu früh waren.
Die Tipico Ltd. wird auch weiterhin ihre Vermittler umfangreich bei ihren Auseinandersetzungen gegen die Städte und Landesregierungen unterstützen, und in geeigneten Fällen direkt Rechtsmittel gegen Verbotsverfügungen einlegen. Sofern Annahmestellen tatsächlich geschlossen werden, wird die Tipico Deutschland umfangreiche Schadensersatzansprüche gegen die vollziehenden Gemeinden oder Länder bei den zuständigen Gerichten geltend machen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden zeigt, dass die Aussagen der unter anderem von Tipico Deutschland in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten eindeutig zutreffen.
Tipico Deutschland ist ein deutsches Dienstleistungsunternehmen des internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 4 Valley Towers, Valley Road, Birkirkara, Malta
Originaltext: Tipico Deutschland Marketing und Vertrie Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61815 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61815.rss2
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Stefan Meurer Geschäftsführer Tel.: 069/ 25 62 278-0 Fax: 069/ 25 62 278 20 E-Mail: vertrieb@tipico.com
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