sipgate erwirkt Verbot der iPhone-Werbung von T-Mobile
Geschrieben am 28-07-2008 |
Düsseldorf (ots) -
- Landgericht Hamburg verbietet bisherige iPhone-Werbung - Bezeichnung des Tarifes als "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" unzulässig - iPhone-Tarif "Complete" weder frei noch unbegrenzt
Im Streit mit T-Mobile hat sipgate beim Landgericht Hamburg einen Sieg errungen. T-Mobile hatte speziell für das iPhone einen Tarif angeboten und diesen als "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben. Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag sipgates und verbot T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.
Kern des Streites waren die nach Ansicht sipgates überraschenden und gravierenden Einschränkungen, die T-Mobile vor dem iPhone-Interessenten versteckte. So ist unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem "freien" Internetzugang nicht die Rede sein.
Weitere für den Verbraucher überraschende und erhebliche Einschränkungen bestehen bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt sipgate die Ansicht, dass eine Bezeichnung des Angebotes als "unbegrenzte" Datenflatrate nur als irreführend zu bezeichnen ist.
Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft und YouTube die verbindliche Festschreibung der so genannten Netzneutralität, dem Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge. Ebenso wie sipgate befürchten sie, dass einzelne Netzbetreiber bestimmte Internetangebote unzugänglich oder kostenpflichtig machen könnten. Insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu Angeboten eines Netzbetreibers stehen - wie im Falle von sipgate.
Thilo Salmon, Geschäftsführer des Düsseldorfer Internettelefonieanbieters sipgate, zeigte sich erfreut über den Beschluss des Landgericht Hamburgs: "Wenn T-Mobile Wert darauf legt, die eigenen Kunden bei der Nutzung des Internets zu behindern, so sollte das Unternehmen zumindest Interessenten angemessen über diese erheblichen Einschränkungen aufklären. Ein derartig beschränktes Angebot als 'frei' oder gar 'unbegrenzt' zu bezeichnen entspricht schlicht nicht der Wahrheit." Für die Zukunft wünscht er sich einen fairen Umgang T-Mobiles mit den eigenen Kunden. "Es ist schlicht nicht an T-Mobile für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich hieraus ein Trend ergeben, hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Kunden eingreifen wird", so Salmon.
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