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sipgate erwirkt Verbot der iPhone-Werbung von T-Mobile

Geschrieben am 28-07-2008

Düsseldorf (ots) -

- Landgericht Hamburg verbietet bisherige iPhone-Werbung
- Bezeichnung des Tarifes als "freier Internetzugang mit
unbegrenzter Datenflatrate" unzulässig
- iPhone-Tarif "Complete" weder frei noch unbegrenzt

Im Streit mit T-Mobile hat sipgate beim Landgericht Hamburg einen
Sieg errungen. T-Mobile hatte speziell für das iPhone einen Tarif
angeboten und diesen als "freien Internetzugang mit unbegrenzter
Datenflatrate" beworben. Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen
jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht Hamburg folgte dem
Antrag sipgates und verbot T-Mobile unter Androhung eines
Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und bis zu 2 Jahren
Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.

Kern des Streites waren die nach Ansicht sipgates überraschenden
und gravierenden Einschränkungen, die T-Mobile vor dem
iPhone-Interessenten versteckte. So ist unter anderem die Nutzung des
Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso
sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff
auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem
Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem
"freien" Internetzugang nicht die Rede sein.

Weitere für den Verbraucher überraschende und erhebliche
Einschränkungen bestehen bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei
einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt
T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden.
Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise
Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich
eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt sipgate die Ansicht, dass
eine Bezeichnung des Angebotes als "unbegrenzte" Datenflatrate nur
als irreführend zu bezeichnen ist.

Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche
Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft und YouTube die
verbindliche Festschreibung der so genannten Netzneutralität, dem
Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge. Ebenso wie
sipgate befürchten sie, dass einzelne Netzbetreiber bestimmte
Internetangebote unzugänglich oder kostenpflichtig machen könnten.
Insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu Angeboten eines
Netzbetreibers stehen - wie im Falle von sipgate.

Thilo Salmon, Geschäftsführer des Düsseldorfer
Internettelefonieanbieters sipgate, zeigte sich erfreut über den
Beschluss des Landgericht Hamburgs: "Wenn T-Mobile Wert darauf legt,
die eigenen Kunden bei der Nutzung des Internets zu behindern, so
sollte das Unternehmen zumindest Interessenten angemessen über diese
erheblichen Einschränkungen aufklären. Ein derartig beschränktes
Angebot als 'frei' oder gar 'unbegrenzt' zu bezeichnen entspricht
schlicht nicht der Wahrheit." Für die Zukunft wünscht er sich einen
fairen Umgang T-Mobiles mit den eigenen Kunden. "Es ist schlicht
nicht an T-Mobile für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen
Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich
hieraus ein Trend ergeben, hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz
der Kunden eingreifen wird", so Salmon.

Originaltext: indigo Networks GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53275
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53275.rss2

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Pressefotos unter www.sipgate.de/presse

Wilhelm Fuchs
Indigo Networks GmbH
0211-635555-35
presse@sipgate.de


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