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Krankenkassen können jetzt Verträge abschließen / Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vorgelegt

Geschrieben am 29-07-2008

Bonn (ots) - Die Palliativversorgung soll Menschen, die
schwerstkrank sind und bald sterben müssen, auf ihrem letzten
Lebensabschnitt begleiten und auf diesem schweren Weg einen
menschenwürdigen Rahmen gewährleisten. "Es ist wichtig, dass Menschen
gerade in dieser Phase die bestmögliche Betreuung erhalten. Das wird
nunmehr sichergestellt. Ob zu Hause oder im Pflegeheim - ausgewählte
Spezialisten stehen den Patienten bei medizinischen Problemen bei und
lindern ihre Schmerzen. So ist ein menschenwürdiges Sterben möglich."
Mit diesen Worten hat heute in Bonn Dr. Herbert Reichelt, der
stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die
Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
(SAPV) begrüßt.

Die Empfehlungen sollen bundesweit einheitliche Anforderungen an
die Leistungserbringer und einheitliche Vorgaben an die
Qualitätssicherung der Leistungserbringung gewährleisten. Die
Krankenkassen können nun auf dieser Basis mit spezialisierten
Leistungserbringern Verträge zur Versorgung schwerstkranker
sterbender Menschen zu Hause oder im Pflegeheim schließen.
Berücksichtigen müssen sie dabei die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses. Auf diese Empfehlungen einigten sich die
Spitzenverbände der Krankenkassen; beteiligt an den Beratungen waren
die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche
Bundesvereinigung, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen
auf Bundesebene sowie die Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und
der Palliativversorgung.

Vertragsärzte und Krankenhausärzte können SAPV verordnen. Die
Leistungen dürfen nur von Personen oder Institutionen erbracht
werden, mit denen die Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag
abgeschlossen hat. Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die
Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und
zu verbessern. Es soll ihnen auf dem Weg in den Tod ein
menschenwürdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder
in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden. "Im
Vordergrund steht der medizinisch-pflegerische Ansatz. Symptome und
Leiden sollen einzelfallgerecht gelindert werden. Reicht das
bestehende ambulante Versorgungsangebot, insbesondere die allgemeine
Palliativversorgung nicht dafür aus, werden wir die Möglichkeiten der
SAPV nutzen", kündigte Reichelt an.

Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände können Ärzte sowie
Pflegefachkräfte die SAPV erbringen, wenn sie entsprechende
Erfahrungen in diesem Versorgungsbereich nachweisen können. Diese
spezialisierten Leistungserbringer müssen für ihre todkranken
Patienten dann rund um die Uhr erreichbar sein. "Eine Beteiligung an
internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist
selbstverständlich", erläuterte Reichelt. Er kündigte an, die AOKs
würden Versorgungsverträge nicht nur mit neu gegründeten
Leistungserbringern abschließen, sondern auch bereits tätige Personen
oder Einrichtungen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten
Versorgung berücksichtigen, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Der
Gesetzgeber hatte die Spitzenverbände der Krankenkassen beauftragt,
unter Berücksichtigung der zu beteiligenden Organisationen
Empfehlungen zu erarbeiten.

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
AOK-Bundesverband - Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de
Telefon 0228 843-310
Telefax 0228 843-507
Ansprechpartner für die Presse: Gabriele Hauser-Allgaier, Telefon:
030 340 602 541


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