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Versandhandelsverband bvh begrüßt neue Regelungen bei Telefonwerbung und kritisiert die Folgen der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes

Geschrieben am 30-07-2008

Frankfurt am Main (ots) - Das Bundeskabinett hat heute
Gesetzesvorhaben beraten, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf
die Versandhandels- und E-Commerce-Branche in Deutschland haben
werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesverband des
Deutschen Versandhandels (bvh) die Pläne der Bundesregierung,
Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen. Die
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss dagegen
nachgebessert werden. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark
sagt: "Die Gesetzesänderung läuft Gefahr, über das Ziel
hinauszuschießen. In der jetzigen Fassung befürchten wir erhebliche
Nachteile für die Versandhandelsbranche und ihre Kunden."

Änderungen an der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes nötig

Mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes will das
Bundesinnenministerium "mehr Transparenz" bei Auskunfteien schaffen,
die mit so genannten Scoringverfahren das Ausfallrisiko für
Verbraucherkredite bewerten. Von der Novelle ist auch der
Versandhandel betroffen, der im täglichen Massengeschäft bei rund 80
Prozent aller Warenlieferungen in Vorleistung geht. Durch den "Kauf
auf Rechnung" können die Kunden zeitversetzt bezahlen. Dieser Service
ist aber nur möglich, weil es mit mathematischen Verfahren gelingt,
das Ausfallrisiko noch während des Bestellvorgangs effizient
einzuschätzen.

Steinmark sagt: "Die Gesetzespläne kommen insbesondere im Hinblick
auf unternehmensinterne Verfahren einer Offenlegung der Methoden bei
der Bonitätsprüfung gleich. Dies würde Manipulationen begünstigen und
die derzeit geringe Quote von Betrugsfällen beim Versandhandelskauf
in die Höhe treiben." Die mit der Gesetzesnovelle verbundenen
Dokumentationspflichten und Verwaltungskosten wären außerdem so
umfangreich, dass viele Versandhändler vor die Frage gestellt würden,
ob sie den Service des zeitversetzten Bezahlens noch weiter
wirtschaftlich anbieten können. Dabei wird "Kauf auf Rechnung" von
Verbraucherverbänden gefordert und von den Kunden überaus geschätzt.
Wie aus einer aktuellen Verbraucherbefragung im Auftrag des bvh
hervorgeht, werden heute 61 Prozent aller Versandhandelskäufe per
Überweisung und 17 Prozent per Bankeinzug beglichen. Die Verbraucher
nutzen die Möglichkeit zum zeitversetzten Bezahlen somit bei rund 80
Prozent aller Einkäufe im Versandhandel.

Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung wird
verbessert

Das beschlossene Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz der
Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung stößt beim Bundesverband
des Deutschen Versandhandels (bvh) auf Zustimmung. Steinmark sagt:
"Zentraler Bestandteil ist das Verbot der Rufnummernunterdrückung.
Weil unseriöse Telefonwerber in Bereichen wie Lotterie oder
Telekommunikation in der Vergangenheit vielfach nicht identifiziert
werden konnten, blieb ihr Handeln folgenlos. Wir begrüßen sehr, dass
sich das nun ändern soll."

Der Nutzen eines neuen Bußgeldes in Höhe von 50.000 Euro ist
dagegen fraglich. Bereits heute bietet das Wettbewerbsrecht die
Möglichkeit, bei unerlaubter Telefonwerbung Zwangsgelder zur
Unterlassung in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. "Diese
Zwangsgelder dürfen sogar mehrfach für jeden einzelnen
Wiederholungsfall auferlegt werden", so Steinmark, "wir benötigen
daher keine zusätzlichen Sanktionen zur Abschreckung." Vielmehr könne
nun das Verbot der Rufnummernunterdrückung dazu beitragen, den
geltenden Bestimmungen zur Durchsetzung zu verhelfen.

Der bvh begrüßt, dass Forderungen nach einer schriftlichen
Bestätigung von Telefonverträgen nicht in das Maßnahmenpaket
aufgenommen wurden. Der Versandhandel erwirtschaftet in diesem Jahr
rund 10,2 Mrd. Euro oder 35,6 Prozent des Branchenumsatzes mit
telefonischen Bestellungen. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung
des Bestellwegs müssen auch weiterhin alle Formulierungen vermieden
werden, die zu Rechtsunsicherheit bei Telefonverträgen führen können.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in
Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche.
Derzeit sind rund 270 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender
mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler,
TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die
Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft jährlich rund
28,6 Mrd. Euro um. Der Internetverkauf von Waren erreicht im Jahr
2008 erstmals den Rekordwert von 13,4 Mrd. Euro.

Originaltext: Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12,
60528 Frankfurt am Main, Pressekontakt: Oliver Claas, Tel.
069/678656-10, 0162 - 2525268, claas@versandhandel.org


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