ots.Audio: Entwöhnungsbehandlung - ein Weg aus der Sucht
Geschrieben am 04-08-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Alkohol, Medikamente, Drogen - Millionen Menschen in Deutschland sind davon abhängig. Ein Weg aus der Sucht kann eine Entwöhnungsbehandlung sein. Was eine Entwöhnungsbehandlung ist und wie man sie beantragt, darüber sprechen wir heute mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Herr Theil, Menschen, die von Alkohol oder anderen Drogen abhängig sind, können über die gesetzliche Rentenversicherung eine so genannte Entwöhnungsbehandlung machen. Was kann man sich darunter vorstellen? O-Ton 30 sec: Unsere Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen sollen den Betroffenen helfen, abstinent, also enthaltsam in Bezug auf Alkohol, Medikamente oder Drogen zu werden und - was uns sehr wichtig ist - zukünftig auch abstinent zu bleiben. Unser Rehabilitationsziel ist eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung des Versicherten in sein soziales Umfeld, also in Arbeit, Beruf, Familie und Gesellschaft.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um so eine Behandlung zu bekommen? O-Ton 45 sec: Der Betroffene muss Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Hier ist es ausreichend, wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind oder eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Er sollte sich bereits mit seiner Sucht auseinandergesetzt und auch von sich aus eine Suchtberatungsstelle aufgesucht haben und er muss die Absicht haben, von der Sucht loszukommen. Es muss schließlich ein Antrag gestellt werden, dem unbedingt ein Sozialbericht der Suchtberatungsstelle sowie ein aktueller Befundbericht, beigefügt sein müssen.
Für diese besondere Form der Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung spezialisierte Fachkliniken an. Wer trägt die Kosten einer Entwöhnungsbehandlung? O-Ton 45 sec: Der Rentenversicherungsträger trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Entwöhnungsbehandlung für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Wer stationär in einer Klinik untergebracht ist, muss maximal 10 Euro pro Kalendertag und das längstens für 42 Tage im Kalenderjahr, zuzahlen. Zuzahlungen, die bereits bei einer anderen Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung geleistet wurden, werden angerechnet. Bei geringem Einkommen, kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung erfolgen.
Wo kann man sich zu diesem Thema beraten lassen? O-Ton 48 sec: Eine umfassende Beratung rund um diese Rehabilitationsleistung bieten wir in unseren bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung an. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation, die auch in trägerübergreifenden Fragen zu Rehabilitationsleistungen informieren und helfen. Alle Adressen findet man auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.
Danke schön Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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