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Kassen legen Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vor

Geschrieben am 04-08-2008

Berlin (ots) - Bereits mit der letzten Gesundheitsreform hatte der
Gesetzgeber schwerstkranken Sterbenden einen Anspruch auf
spezialisierte ambulante Palliativversorgung zugesprochen. Ziel war
es, die Versorgung Sterbender durch Linderung und Begleitung anstatt
durch aktive Sterbehilfe zu verbessern. Durch einen systematischen
Ausbau der palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen
Versorgung sollte Hilfe und Unterstützung in der Häuslichkeit und im
Heim gewährt werden. Unnötige Krankenhausaufenthalte sollten
vermieden und dem Wunsch, zu Hause zu sterben, Rechnung getragen
werden. Zur Umsetzung des Leistungsanspruches konnte es bisher
allerdings nicht kommen, weil die Krankenkassen die erforderlichen
Rahmenbedingungen nicht geschaffen haben, weshalb bisher keine
Verträge zustande kamen und Leistungen nicht erbracht werden.

Nunmehr haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die zum Aufbau
der Versorgungsstrukturen erforderlichen Empfehlungen nach § 132 d
SGB V verabschiedet. Die Leistungen der SAPV werden hiernach durch
qualifizierte Ärzte und Pflegefachkräfte, ggf. in Kooperation mit
anderen Professionen, erbracht. Von dem ursprünglich vorgesehenen
Aufbau neuer Versorgungsstrukturen durch so genannte Palliative Care
Teams als selbstständige Organisationseinheiten mit eigenständigem
Versorgungsauftrag haben die Kassen Abstand genommen. Der bpa hat
sich zusammen mit anderen Verbänden erfolgreich dafür eingesetzt,
dass die SAPV durch Netzwerke bestehender und den sterbenden Menschen
in der Regel bekannter Leistungserbringer erbracht wird. "Gerade
schwerstkranke Sterbende und deren Angehörige brauchen vertraute,
ihnen bekannte Ärzte und Pflegekräfte und nicht weitere Experten in
ihrer Intimsphäre", sagt bpa Geschäftsführer Bernd Tews.

Die in der Empfehlung vorgesehenen personellen Anforderungen an
die Leistungserbringer gefährden allerdings die baldige
Bereitstellung der Sterbebegleitung. So müssen Pflegefachkräfte zur
Erbringung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung über
die Erlaubnis zur Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung nach
dreijähriger Ausbildung und eine Palliative-Care-Weiterbildung im
Umfang von mindestens 160 Stunden verfügen. Zusätzlich müssen sie
über Erfahrung durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit
als Pflegefachkraft in der Betreuung von Palliativpatienten in den
letzten drei Jahren sowie über eine mindestens sechsmonatige
Mitarbeit in einer spezialisierten Einrichtung der Hospiz- und
Palliativversorgung verfügen. "Diese Anforderungen sind überzogen und
stehen einer flächendeckenden Umsetzung des gesetzlichen
Leistungsanspruches auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung
deutlich entgegen", meint bpa Geschäftsführer Bernd Tews. "Solche
Pflegefachkräfte gibt es gegenwärtig kaum. Selbst wenn die
Möglichkeit bestünde, heute mit dieser Qualifizierung zu beginnen,
würden mindestens drei Jahre vergehen, bis die Fortbildung und
Berufserfahrung erreicht wäre", so Tews weiter.

Auch die Ausbildungskosten bleiben ungeregelt. Steht zu
befürchten, dass an dieser Stelle die Empfehlung eine baldige
flächendeckende spezielle Sterbebegleitung nicht beschleunigt.

Die Empfehlungen befinden sich derzeit im Unterschriftenverfahren.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60


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