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Firmenwelten Limited begleitet Privatinsolvenzen von Selbstständigen in England und Frankreich - schuldenfrei in nur zwölf Monaten

Geschrieben am 06-08-2008

Werther (ots) - Jeder Schuldner hat das Recht, bei Überschuldung
die Privatinsolvenz anzumelden. Firmenwelten Limited bietet jetzt
umfassende Serviceleistungen bei der Privatinsolvenz von
Selbstständigen an. Ziel ist es, die Firmenwelten-Kunden binnen zwölf
Monaten schuldenfrei zu machen und ihnen einen Neustart in das
Wirtschaftsleben zu garantieren. Wie das geht: Die Privatinsolvenz
wird nach einem Umzug nach Frankreich oder England bei den dort
zuständigen Stellen eröffnet. Sie ist nach Ablauf der gesetzlichen
Frist auch in Deutschland bindend - die Schulden ist der
Selbstständige los.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausländische
Restschuldbefreiungen innerhalb der EU in Deutschland anzuerkennen
sind. Es gibt keine Möglichkeit, die Entscheidung eines britischen
oder französischen Gerichtes in Deutschland abzulehnen (Az: BGH, IZ
ZB 51/00).

Insolvenzverfahren im europäischen Ausland sind wesentlich
einfacher und schneller als ein deutsches Insolvenzverfahren. Es wird
keine Wohlverhaltensphase verlangt. Ein Einigungsversuch mit den
Gläubigern ist nicht erforderlich. Sowie der Schuldner den Antrag auf
Restschuldbefreiung, wie beispielsweise in England vor dem
zuständigen Gericht gestellt hat, wird ein Insolvenzverwalter
bestellt. Damit kann kein Gläubiger mehr vollstrecken. Jetzt beginnt
bereits die maximal 12 monatige Wartezeit bis zur Erteilung der
Restschuldbefreiung. Der Insolvenzverwalter ist nun der
Ansprechpartner für die Gläubiger. Wenn noch Vermögen vorhanden ist,
wird er es an die Gläubiger verteilen. Wo allerdings kein Vermögen
oder pfändbares Einkommen vorhanden ist, kann auch nichts bezahlt
werden. Trotzdem wird nach 12 Monaten ab Insolvenzeröffnung die
Restschuldbefreiung erteilt. Der Insolvenzverwalter prüft mit Ihnen
die monatlichen Lebenshaltungskosten. Eine Pfändungsgrenze wie in
Deutschland gibt es nicht. Für die Zeit der Insolvenz ist man in der
Regel sogar von der Einkommensteuer befreit.

Firmenwelten Limited arbeitet schnell, unbürokratisch und
effizient. In England und Frankreich sind die
Firmenwelten-Spezialisten ständige Begleiter und Ratgeber.
Spezialisten, die mit den Besonderheiten der Länder, den
bürokratischen Fallen und den rechtlichen Vorgaben vertraut sind.
Diese persönliche Betreuung schafft Sicherheit.

Entscheidend ist die Qualität der Dienstleistung und die damit
verbundene Rechtssicherheit. Eine Restschuldbefreiung im europäischen
Ausland kann nur dann funktionieren, wenn alle gesetzlichen Vorgaben
strikt eingehalten werden und die Restschuldbefreiung auch in
Deutschland Bestand hat.

Firmenwelten ist das einzige DIN-zertifizierte Unternehmen für die
Gründung und Führung der Limited in Deutschland (PAS 1079). Die von
Firmenwelten angebotenen Firmen sind mit Behörden, Wirtschaftsprüfern
und Rechtsanwälten abgestimmt und rechtlich abgesichert.

Originaltext: Firmenwelten Limited
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62231
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62231.rss2

Pressekontakt:

Firmenwelten Limited
Tel. 05203/918769-0
E-Mail: presse@firmenwelten.de
http://www.firmenwelten.de


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