Firmenwelten Limited begleitet Privatinsolvenzen von Selbstständigen in England und Frankreich - schuldenfrei in nur zwölf Monaten
Geschrieben am 06-08-2008 |
Werther (ots) - Jeder Schuldner hat das Recht, bei Überschuldung die Privatinsolvenz anzumelden. Firmenwelten Limited bietet jetzt umfassende Serviceleistungen bei der Privatinsolvenz von Selbstständigen an. Ziel ist es, die Firmenwelten-Kunden binnen zwölf Monaten schuldenfrei zu machen und ihnen einen Neustart in das Wirtschaftsleben zu garantieren. Wie das geht: Die Privatinsolvenz wird nach einem Umzug nach Frankreich oder England bei den dort zuständigen Stellen eröffnet. Sie ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist auch in Deutschland bindend - die Schulden ist der Selbstständige los.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausländische Restschuldbefreiungen innerhalb der EU in Deutschland anzuerkennen sind. Es gibt keine Möglichkeit, die Entscheidung eines britischen oder französischen Gerichtes in Deutschland abzulehnen (Az: BGH, IZ ZB 51/00).
Insolvenzverfahren im europäischen Ausland sind wesentlich einfacher und schneller als ein deutsches Insolvenzverfahren. Es wird keine Wohlverhaltensphase verlangt. Ein Einigungsversuch mit den Gläubigern ist nicht erforderlich. Sowie der Schuldner den Antrag auf Restschuldbefreiung, wie beispielsweise in England vor dem zuständigen Gericht gestellt hat, wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Damit kann kein Gläubiger mehr vollstrecken. Jetzt beginnt bereits die maximal 12 monatige Wartezeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Insolvenzverwalter ist nun der Ansprechpartner für die Gläubiger. Wenn noch Vermögen vorhanden ist, wird er es an die Gläubiger verteilen. Wo allerdings kein Vermögen oder pfändbares Einkommen vorhanden ist, kann auch nichts bezahlt werden. Trotzdem wird nach 12 Monaten ab Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung erteilt. Der Insolvenzverwalter prüft mit Ihnen die monatlichen Lebenshaltungskosten. Eine Pfändungsgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Für die Zeit der Insolvenz ist man in der Regel sogar von der Einkommensteuer befreit.
Firmenwelten Limited arbeitet schnell, unbürokratisch und effizient. In England und Frankreich sind die Firmenwelten-Spezialisten ständige Begleiter und Ratgeber. Spezialisten, die mit den Besonderheiten der Länder, den bürokratischen Fallen und den rechtlichen Vorgaben vertraut sind. Diese persönliche Betreuung schafft Sicherheit.
Entscheidend ist die Qualität der Dienstleistung und die damit verbundene Rechtssicherheit. Eine Restschuldbefreiung im europäischen Ausland kann nur dann funktionieren, wenn alle gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten werden und die Restschuldbefreiung auch in Deutschland Bestand hat.
Firmenwelten ist das einzige DIN-zertifizierte Unternehmen für die Gründung und Führung der Limited in Deutschland (PAS 1079). Die von Firmenwelten angebotenen Firmen sind mit Behörden, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten abgestimmt und rechtlich abgesichert.
Originaltext: Firmenwelten Limited Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62231 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62231.rss2
Pressekontakt:
Firmenwelten Limited Tel. 05203/918769-0 E-Mail: presse@firmenwelten.de http://www.firmenwelten.de
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