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euro adhoc: Triplan AG / Recht/Prozesse / +++ Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen TRIPLAN HV-Beschluesse

Geschrieben am 06-08-2008


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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06.08.2008

Bad Soden, den 6. August 2008 - Sechs Aktionäre haben gegen die auf
der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008 gefassten Beschlüsse in
unterschiedlichem Umfang Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.
Betroffen ist unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung
zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der VenturistIT
GmbH als Untergesellschaft. Die heute dem Vorstand zugestellten
Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt anhängig; die erste
mündliche Verhandlung wird voraussichtlich am 23. September 2008
stattfinden.

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Triplan AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg

Tel.: +49 (0)6196 6092 177

E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr


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