Weser-Kurier: (Bremen) zu RAF
Geschrieben am 15-08-2008 |
Bremen (ots) - Im ersten Moment überrascht die Entscheidung des BGH vielleicht, weil sie rein juristisch argumentiert und alle persönlichen, alle historischen Aspekte unberücksichtigt lässt. Sie erinnert daran, dass der "Fall Buback" von einem Gericht nur juristisch entschieden werden kann. Und schon deshalb ist diese Entscheidung richtig. Alle übrigen Fragen bleiben offen, und sie sollten weiter diskutiert werden. Michael Buback hat mit seinen Recherchen einen Prozess in Gang gebracht, der in seiner Bedeutung weit über die juristische Aufarbeitung der RAF-Verbrechen hinausgeht. Der Abstand von drei Jahrzehnten ermöglicht einen Blick auf die Ereignisse, der im "deutschen Herbst" nicht möglich war.
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