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Veltins weist Vorwurf der "Irreführung der Verbraucher" durch die Deutsche Umwelthilfe als unzutreffend und Panikmache zurück

Geschrieben am 22-08-2008

Meschede-Grevenstein (ots) - Die Brauerei C. & A. Veltins,
Meschede-Grevenstein, weist den von der Deutschen Umwelthilfe
erhobenen Vorwurf der "Irreführung der Verbraucher" durch
Einwegglasflaschen als unzutreffend und überzogene Panikmache zurück.
Unabhängig davon, dass jede der beim Lebensmitteldiscounter
vertriebenen Veltins-Einwegflasche mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen und deutlich für den Verbraucher erkennbaren
DPG-Logo gekennzeichnet ist, unterscheiden sich die von Veltins
abgefüllten Einwegflaschen von den im gleichen Markenauftritt
abgefüllten Mehrwegflaschen sichtbar. "Allein schon die Höhe der
Flaschen ist so unterschiedlich, dass das Einweggebinde aus dem
Mehrwegkasten erkennbar herausragt", so Herbert Sollich,
Marketingdirektor der Brauerei C. & A. Veltins. Dadurch seien die
Mehrwegkästen für den Verbraucher nicht mehr stapelbar. Sollich: "Die
gesamte Flaschengeometrie ist unterschiedlich - ein einfacher
Vergleich beweist das." Auf diese Weise entspreche die Brauerei den
Vorgaben der Deutschen Pfandgesellschaft (DPG). "Wir bringen nur
Produkte in den Handel, die auch entsprechend Recht und Gesetz
verkehrsfähig sind." Das gesamte Segment der Einwegflaschen besitzt
im nationalen Biermarkt nur Nischencharakter. Der Markanteil liegt
laut Markforschungsinstitut Nielsen aktuell bei 1% und hat damit
angesichts der Mehrwegdominanz untergeordnete Marktbedeutung.

Originaltext: Brauerei C. & A. Veltins GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24351.rss2

Pressekontakt:
Bei Rückfragen steht Ihnen Ulrich Biene, Leiter Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit der Brauerei C. & A. Veltins,
unter der Rufnummer 0 29 34/9 59-3 25 und
per E-Mail "ulrich.biene@veltins.de" zur Verfügung.


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