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Krankenkassen fördern Selbsthilfe mit 39,4 Mio. Euro / Bundesweite Selbsthilfetagung in Köln informiert über neue Förderpraxis

Geschrieben am 25-08-2008

Siegburg/Köln (ots) -

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Die gesundheitsbezogenen Selbsthilfeeinrichtungen und rund 300
Vertreter der Krankenkassen sowie ihre Verbände treffen sich am
25.8.2008 im Maternus-Haus in Köln auf einer bundesweiten
Selbsthilfetagung, um über die seit dem 1.1.2008 geltende neue
Förderpraxis zu beraten. Ziel ist es, die neue
kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung vorzustellen und über
das Antragsverfahren in Bund, Ländern und Kommunen zu informieren.
Veranstalter der Tagung sind die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen und die maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen der
Selbsthilfe: Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V.,
PARITÄTischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V., Deutsche
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen.

Seit dem 1.1.2008 wurde die bisherige Förderpraxis für
gesundheitsbezogene Selbsthilfeeinrichtungen auf zwei Stränge
umgestellt. Neben der bisherigen krankenkassenspezifischen Förderung
wurde neu die kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung
eingeführt. Neu ist auch, dass es sich nicht mehr um eine
Soll-Regelung, sondern um eine Förderverpflichtung handelt. Pro
GKV-Versicherten stellen die Kassen in diesem Jahr 0,56 Euro für die
Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon sind mindestens 50
Prozent für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
vorgesehen. Die restlichen Fördermittel verbleiben den Krankenkassen
für die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung. Insgesamt
werden die Krankenkassen in 2008 knapp 40 Mio. Euro für die
gesundheitsbezogene Selbsthilfe zur Verfügung stellen, 10,7 Mio. Euro
mehr als im Vorjahr.

Mit der neuen Förderpraxis wurden neue Strukturen in Bund, Ländern
und Kommunen geschaffen. In allen Regionen stehen feste
Ansprechpartner für die Selbsthilfeeinrichtungen zur Verfügung, wo
diese auch Förderanträge stellen können. Neu ist auch, dass bei der
Mittelverteilung aus der Gemeinschaftsförderung den Vertretungen der
Selbsthilfe ein Mitberatungsrecht eingeräumt wird. Für die
Selbsthilfeeinrichtungen mussten so legitimierte
Vertretungsstrukturen etabliert werden.

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt als
Pauschalförderung. Diese umfasst Aufwendungen für regelmäßige
Gruppentreffen, Büroausstattung und Sachkosten, Durchführung von
Gremiensitzungen, Förderung von Mitgliederzeitschriften, Flyern
und/oder Pflege des Internetauftritts. Demgegenüber unterstützen die
einzelnen Krankenkassen (kassenindividuelle Förderung) überwiegend
gezielte, zeitlich begrenzte und abgegrenzte Projekte und Aktivitäten
der Selbsthilfe. Das können Veranstaltungen oder neue
Veröffentlichungen (Bücher, Broschüren) sein. Grundsätzlich fördern
die Krankenkassen nur die originäre gesundheitsbezogene
Selbsthilfearbeit.

Auf der Tagung werden die bisherigen Erfahrungen mit den neuen
Förderverfahren bilanziert und Verbesserungsvorschläge für die
Förderpraxis zusammengetragen. Eine Dokumentation der Ergebnisse ist
vorgesehen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Federführend für die Veröffentlichung:
VdAK/AEV
Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30
e-Mail: presse@vdak-aev.de


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