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Genehmigt: Mehr Leistungen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen in Heimen

Geschrieben am 27-08-2008

Berlin (ots) - Richtlinie zur Qualifikation von zusätzlichen
Betreuungskräften in Kraft getreten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Weg frei gemacht,
damit Heimbewohner mit dementiellen Erkrankungen zusätzliche
Leistungen erhalten können. Eine entsprechende Richtlinie wurde am
Montag vom BMG genehmigt.

"Endlich! Die schwierige Situation von Menschen mit dementiellen
Erkrankungen ist schon lange bekannt. Es war ein Fehler, diese
Menschen nicht gleich von Beginn an in der Pflegeversicherung zu
berücksichtigen. Durch die mit der Pflegereform beschlossenen
Leistungsverbesserungen wurde dieses in der ambulanten wie der
stationären Pflege zumindest teilweise korrigiert. Durch die
Genehmigung wird der Weg frei gemacht für die zusätzliche Betreuung
in Heimen. Das begrüßen wir außerordentlich", so Bernd Meurer,
Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
(bpa), der bundesweit mehr als 5.700 private Pflegeeinrichtungen
vertritt.

Die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflegereform sieht vor,
dass Pflegeheime für je 25 Bewohner mit dementiellen Erkrankungen
eine zusätzliche Betreuungskraft beschäftigen können. Die
zusätzlichen Kräfte dürfen nicht in der Pflege eingesetzt werden,
sondern begleiten z.B. die Bewohner bei Spaziergängen oder lesen vor.
Zur Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlich einzusetzenden
Betreuungskräfte hatte der Spitzenverband der Pflegekassen eine
Richtlinie zu beschließen; dieser Verpflichtung ist er mit der am
Montag durch das BMG genehmigten Richtlinie nachgekommen.

Die Richtlinie sieht folgende drei Anforderungen an die
Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in Heimen vor: ein
Orientierungspraktikum von fünf Tagen vor Beginn der Tätigkeit, eine
Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 160 Stunden plus einem
zweiwöchigen Praktikum und regelmäßige Fortbildungen. Bewerber, die
Berufserfahrung und 30 Stunden Fortbildung mitbringen, können bis
Ende 2009 die umfassende Qualifizierung absolvieren.

"Die Heimbewohner mit dementiellen Erkrankungen mussten lange
genug auf die Verbesserungen warten. Deshalb muss der Einsatz der
zusätzlichen Betreuungskräfte jetzt schnell und unbürokratisch
ermöglicht werden. Die Richtlinie sieht auch den geforderten,
berufsbegleitenden Erwerb der Qualifizierung vor, verlangt aber eine
Vorabqualifikation. Offen ist weiterhin die Finanzierung der
Qualifizierung", erläutert Bernd Meurer.

Der bpa hat seine Mitglieder bereits umfassend über die neuen
Leistungen informiert und verschiedene Arbeitshilfen für eine
schnelle Umsetzung zur Verfügung gestellt. Die im Gesetz vorgesehenen
leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzlichen Betreuungskräfte
sind jetzt zwischen den Pflegekassen und den Pflegeheimen zu
vereinbaren. Der bpa appelliert an die Pflegekassen, diese zügig zu
ermöglichen, damit die Heimbewohner schnellstmöglich von den
zusätzlichen Betreuungskräften profitieren können.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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