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DFHV: EU-Harmonisierung der Rückstands-Höchstmengen war überfällig

Geschrieben am 27-08-2008

Bonn (ots) - "Die EU-weite Harmonisierung der
Rückstands-Höchstgehalte, die am 1. September 2008 in Kraft tritt,
war lange überfällig. Das hohe Schutzniveau der Verbraucher bleibt
unverändert bestehen. Alle jetzt harmonisierten Wirkstoffe sind durch
Fachwissenschaftler noch einmal überprüft und einer
Sicherheitsbewertung nach aktuellsten Kriterien unterzogen worden.
Man kann daher sagen, dass sich das Sicherheitsniveau durch die
Harmonisierung sogar noch erhöht. Erzeuger und Handelsunternehmen
profitieren ebenfalls, weil die Neuregelung endlich Rechtssicherheit
und Transparenz innerhalb der EU herbeiführt." Dies erklärte .Dr.
Andreas Brügger, Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes
e.V. (DFHV).

Bislang galt in allen Mitgliedstaaten der EU ein eigenes
Rückstandsrecht; Brüssel konnte Harmonisierungen nur indirekt durch
Richtlinien vorantreiben, die von den Mitgliedstaaten jeweils erst in
nationales Recht umgesetzt werden mussten. Dass dies Stückwerk
bleiben musste, ist verständlich.

So ist zu erklären, dass schon in Deutschland und Österreich
häufig für dieselben Wirkstoffe völlig unterschiedliche Höchstmengen
galten. Für Wirkstoffe, deren Einsatz im Erzeugerland völlig legal
und sachgerecht war, wurden in den Vermarktungsländern entsprechende
Höchstmengen häufig nur schleppend oder gar nicht festgesetzt; in
Deutschland wurden derartige Regelungslücken dann mehr schlecht als
recht durch ein kaum noch überschaubares System von
Allgemeinverfügungen, Beurteilungsempfehlungen und
Sondergenehmigungen überbrückt; ein sowohl für den Verbraucher als
auch für Behörden und Handel auf Dauer unhaltbarer Zustand. "Es kann
doch nicht sein, dass ein Apfel, der in Italien ordnungsgemäß
angebaut wurde, in Österreich ohne weiteres verkauft werden darf, in
Deutschland aber nicht. Effektiver Verbraucherschutz setzt voraus,
dass die gesetzlichen Regelungen transparent sind und auch in der
Praxis angewandt werden können." (Brügger)

"Einige angebliche Verbraucherschutzorganisationen behaupten, dass
nach der Harmonisierung für viele Wirkstoffe plötzlich viel höhere
Höchstmengen gelten und dass dadurch die Verbraucher schlechter
gestellt würden als unter der bisherigen Regelung. Dies ist definitiv
falsch", so Dr. Brügger. Wenn man alte und neue Höchstgehalte korrekt
gegenüberstelle und dabei alle bisher geltenden Rechtsnormen
berücksichtige, seien die Änderungen minimal; in vielen Fällen führe
die Harmonisierung sogar zu einer Absenkung der Höchstmengen.

Der Sicherheitsgedanke habe bei der Festsetzung von Höchstmengen
nach wie vor höchste Priorität. Grundsätzlich gilt, dass
Rückstands-Höchstmengen stets so festgesetzt werden, dass auch eine
hundertfache Überschreitung noch gesundheitlich unbedenklich wäre.
Bei vielen Stoffen sei dieser Sicherheitsbereich sogar noch größer.
"Stellen Sie sich vor, Sie müssen auf der Autobahn einen
Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Ihrem Vordermann einhalten,"
erklärt Dr. Brügger. "Nach den Vorsorgekriterien des Rückstandsrechts
müssten Sie den hundertfachen Wert, also mindestens 10 Kilometer, als
Mindestabstand ansetzen." Dies belege eindeutig, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach der Harmonisierung
unbesorgt zu frischem Obst und Gemüse greifen könnten - nicht zuletzt
im Interesse ihrer Gesundheit.

Originaltext: DFHV Dt. Fruchthandelsverband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53736
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53736.rss2

Rückfragen an:
Dr. Andreas Brügger
Deutscher Fruchthandelsverband e.V., Schedestr. 11, 53113 Bonn
Tel: +49 228 911450, E-Mail: bonn@dfvh.de


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