Europa erteilt deutschen Verkehrssündern Absolution / Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs beschert der ersten deutschen Fahrschule Polens regen Zulauf
Geschrieben am 02-06-2006 |
Stettin (ots) -
- Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Selten hat ein Gerichtsurteil aus Luxemburg für größere Furore gesorgt. Nach dem am 29. Mai veröffentlichten Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs muss Deutschland rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen. Insbesondere die hunderttausend deutschen Autofahrer, die jedes Jahr ihren Führerschein abgeben müssen, dürfen nach dieser Entscheidung wieder hoffen. Zur unkomplizierten Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist allerdings ein kleiner Umweg nötig - der ins europäische Ausland. Eine deutsche Fahrschule im nur wenige Kilometer hinter der deutsch-polnischen Grenze gelegenen Stettin profitiert von dem Entscheid und kann sich vor Anfragen kaum retten.
Dieter Schirwandt, Kaufmann aus Stuttgart und seit zweieinhalb Jahren Eigentümer der ersten deutschen Fahrschule, EUCom, in Polen, war einst selbst betroffen. Als in Deutschland sein Führerschein einkassiert wurde, stand seine berufliche Existenz auf dem Spiel. Die Suche nach Möglichkeiten, seine Fahrlizenz im europäischen Ausland erneut zu erwerben, führte ihn bis nach Polen. Vor der Hürde die Straßenverkehrsordnung in polnischer Sprache erlernen zu müssen, entstand die Idee zur Gründung einer eigenen Fahrschule - hier in Polen. Denn an deutschsprachigen Fahrlehrern war in Polen so wenig Mangel wie an ehemaligen Verkehrsündern aus Deutschland. Mittlerweile dürfen sich jeden Monat rund 50 Fahrschüler nach bestandener Prüfung eine neue Fahrlizenz in die Jackentasche stecken. Gerne verweist der 58-jährige Schirwandt darauf, dass er selbst Polizeibeamten, Zöllnern und auch Politikern aus Deutschland zu einem europäischen Führerschein verholfen habe.
Allerdings: Ganz sicher durften sich deutsche Autofahrer mit einem im Ausland erworbenen Führerschein bisher nie fühlen. Die deutsche Rechtsauffassung stand im Widerspruch zur europäischen. Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, muss in vielen Fällen seine Fahreignung in einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) beweisen. Die Zahl derer, die diese Hürde nicht nehmen, ist erheblich. Erheblich sind auch die Gebühren für die Untersuchung. Wer beides fürchtet, macht sich dann auf den Weg ins Ausland. Und der ist jetzt legal. Obwohl der Europäische Gerichtshof sein Urteil an gewisse Voraussetzungen geknüpft hat.
Doch Vorsicht ist geboten. Rund 100 verschiedene Führerscheine zirkulieren in Europa. Wo selbst Polizeibeamte auf die Schnelle überfordert sind, den Unterschied zwischen echten und gefälschten Dokumenten zu erkennen, ist der ahnungslose Grenzgänger erst recht überfordert. So warnt der Berliner Rechtsanwalt Dirk Streifler vor Betrügern, die den Führerschein mal eben nach einem Wochenend-Seminar versprechen: "Den Billig-Führerschein gibt es auch in Polen nicht." Vor diesem Hintergrund ist Dieter Schirwandt um äußerste Seriosität bemüht. 30 feste Mitarbeiter beschäftigt der schwäbische Geschäftsführer im polnischen Stettin. Mit einem eigens eingerichteten Bus-Shuttle fährt er die angehenden Fahrschüler von Berlin nach Stettin. Die aus Deutschland mitzubringenden Dokumente werden zuvor sorgfältig geprüft. Denn vor Ablauf der nach dem Führerscheinentzug verhängten Sperrfrist lässt Schirwandt niemand auf die Schulbank. Dort wird die Theorie mit moderner EDV gelehrt. Und Alkohol ist tabu. Beim leisesten Verdacht schickt Schirwandt notorische Trunkenbolde sofort wieder nach Hause. Denn: "Bei uns in Polen gilt das Null-Promille-Gesetz."
Originaltext: EUCom Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62491 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62491.rss2
Pressekontakt: Dieter Schirwandt Tel: 0178-4 90 70 70 Mail: d.schirwandt@eu-com.info
Nähere rechtliche Informationen: RA Dirk Streifler Tel. (030) 27874040
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