Zusammenfassende benachrichtigung über: (1) die rechtshängigkeit einer sammelklage und die diesbezüglichen vergleichsvorschläge sowie (2) die mündliche verhandlung über die vergleichsvorschläge in sac
Geschrieben am 29-08-2008 |
New York (ots/PRNewswire) -
Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP gibt folgende Erklärung in Bezug auf den SCOR Holding (Switzerland) AG Wertpapierprozess ab.
UNITED STATES DISTRICT COURT (BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN) SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK (SÜDLICHER GERICHTSBEZIRK DES US-BUNDESSTAATES NEW YORK) In Sachen: SCOR HOLDING (SWITZERLAND) Aktenzeichen: 04 Civ. 7897 (DLC) AG WERTPAPIERPROZESS
AN: (1) ALLE PERSONEN, DIE WÄHREND DES ZEITRAUMS VOM 7. JANUAR 2002 BIS EINSCHLIESSLICH 2. SEPTEMBER 2004 (DER "KLAGEGEGENSTÄNDLICHE ZEITRAUM") DIE AMERICAN DEPOSITARY-ANTEILE DER CONVERIUM HOLDING AG AN DER NEW YORKER BÖRSE GEKAUFT ODER ANDERWEITIG ERWORBEN HABEN, UND (2) ALLE PERSONEN, DIE WÄHREND DES KLAGEGEGENSTÄNDLICHEN ZEITRAUMS IN DEN USA ANSÄSSIG WAREN UND AN DER SCHWEIZER BÖRSE (SWX) CONVERIUM-STAMMAKTIEN GEKAUFT ODER ANDERWEITIG ERWORBEN HABEN:
SIE WERDEN HIERMIT DAVON BENACHRICHTIGT, dass die eingangs bezeichnete Klage als Sammelklage zugelassen ist und dass der Hauptkläger zwei Vergleichsvorschläge zur Erledigung aller Klageansprüche erzielt hat. Einer der Vergleiche sieht eine Inanspruchnahme der SCOR Holding (Switzerland) AG ("SHS"), vormals Converium Holding AG ("Converium"), und der genannten einzelnen leitenden Angestellten für eine Vergleichssumme in bar in Höhe von 75.000.000 USD vor. Der andere Vergleich sieht die Inanspruchnahme der Zurich Financial Services ("ZFS") für eine Vergleichssumme in bar in Höhe von 9.600.000 USD vor.
Die zugelassene Klägergruppe wurde unter Einbeziehung (i) aller Personen, die American Depositary-Anteile von Converium ("ADS") während des klagegegenständlichen Zeitraums gekauft haben, und (ii) aller Personen, die während des klagegegenständlichen Zeitraums in den USA ansässig waren und während des klagegegenständlichen Zeitraums Stammaktien von Converium an der Schweizer Börse (SWX) gekauft haben, definiert.
Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 12. Dezember 2008, 14.00 Uhr (die "mündliche Vergleichsverhandlung") vor dem United States District Court (Bezirksgericht der Vereinigten Staaten) Southern District of New York (Südlicher Gerichtsbezirk des US-Bundesstaates New York), 500 Pearl Street, Courtroom (Gerichtssaal) 11B, New York, New York 10007-1312, unter Vorsitz von Richterin Denise Cote zur Feststellung anberaumt, ob das Gericht die vorgeschlagenen Vergleiche als gerecht, angemessen und adäquat genehmigen sollte, und um den Antrag des leitenden Prozessbevollmächtigten auf Zuerkennung von Rechtsanwaltsgebühren und Erstattung von Aufwendungen zu prüfen.
WENN SIE MITGLIED DER KLÄGERGRUPPE SIND, WIRKEN SICH DIESE VERGLEICHE AUF IHRE RECHTE AUS UND SIE KÖNNTEN EINEN ANSPRUCH AUF ZAHLUNGEN AUS DEM VERGLEICHSFONDS HABEN.
Im Falle des Nichterhalts der Benachrichtigung: (1) Anhängigkeit der Sammelklage und der diesbezüglichen Vergleichsvorschläge sowie (2) mündliche Verhandlung über die Vergleichsvorschläge (die "Benachrichtigung"), können Sie ein Exemplar dieser Benachrichtigung unter folgender Anschrift anfordern: In re SCOR Holding (Switzerland) AG Securities Litigation, c/o The Garden City Group, Inc., P.O. Box 9205, Dublin, OH, 43017-4605, U.S.A., 800-961-3319 (gebührenfrei und nur innerhalb der USA) oder unter der gebührenpflichtigen Rufnummer + 1-571-730-5429 von ausserhalb der USA (wählen Sie bei Anrufen in die USA die jeweils von Ihrem Land aus geltende Landesvorwahl). Exemplare der Benachrichtigung können Sie auch von der folgenden Website herunterladen: www.SCORSecuritiesLitigation.com.
Zur Einbeziehung in die Vergleiche müssen Sie unter Verwendung eines Formulars, das an die Mitglieder der Klägergruppe ausgegeben wird, einen Forderungsnachweis einreichen. Um sicherzustellen, dass Sie einen Forderungsnachweis und künftige Benachrichtigungen im Rahmen dieser Sammelklage erhalten, wenden Sie sich bitte an den Claims Administrator (Anspruchsverwalter) unter der voranstehenden Anschrift mit der Bitte, in die Postversandliste für den Prozess SCOR Holding (Switzerland) AG Securities Litigation aufgenommen zu werden.
Haben Sie während des klagegegenständlichen Zeitraums an der Schweizer Börse (SWX) Stammaktien von Converium gekauft und waren in den USA ansässig oder haben Sie während des klagegegenständlichen Zeitraums, ungeachtet Ihres Wohnsitzlandes ADS (American Depositary-Anteile) von Converium an der New Yorker Börse (NYSE) gekauft, gelten Sie als Mitglied der Klägergruppe, soweit Sie nicht ausdrücklich Ihren Ausschluss aus der Gruppe beantragen. Ein Antrag auf Ausschluss muss SPÄTESTENS AM 24. NOVEMBER 2008 eingegangen sein. Anweisungen zur Stellung des Antrags auf Ausschluss aus der Klägergruppe sind in der Benachrichtigung ausgeführt. Alle in dieser Sammelklage ergehenden gerichtlichen Entscheidungen werden für Sie mit allen Folgen verbindlich sein, soweit Sie nicht fristgerecht Ihren Ausschluss aus der Klägergruppe gemäss dem in der Benachrichtigung ausgeführten Verfahren beantragen. Bei Einreichung eines gültigen und fristgerechten Antrags auf Ausschluss haben Sie keinen Anspruch auf Vergleichszahlungen und die Vergleiche bzw. das Urteil ist für Sie nicht verbindlich.
Die Benachrichtigung enthält auch Angaben dazu, wie Sie gegen die Vergleiche Widerspruch einlegen können. Jeder Widerspruch muss dem Gericht und dem nachstehend aufgeführten Rechtsbeistand bis spätestens 24. November 2008 zugegangen sein.
Anfragen, ausser solchen auf Zusendung von Exemplaren der Benachrichtigung oder auf Einbeziehung in die Postversandliste für künftige Benachrichtigungen, können an den leitenden Prozessbevollmächtigten unter der folgenden Anschrift gerichtet werden:
Steven B. Singer BERNSTEIN LITOWITZ BERGER & GROSSMANN LLP 1285 Avenue of the Americas New York, NY 10019 U.S.A. E-Mail: blbg@blbglaw.com Datum: 11. August 2008 AUF ANORDNUNG DES GERICHTS
Originaltext: Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72551 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72551.rss2
Pressekontakt: Medien, Steven B. Singer, Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP, +1-212-554-1400
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