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Das Recht künstlich Beatmeter auf Selbstbestimmung

Geschrieben am 08-09-2008

München (ots) - Viele Langzeit-Beatmete haben den Wunsch, in den
eigenen vier Wänden selbstbestimmt leben zu können. Doch der Wunsch
auf Selbstständigkeit durch außerklinische Betreuung geht nicht immer
in Erfüllung. Dabei ist Selbstbestimmung ein zentraler Grundsatz der
Menschenrechte und wird ebenso von dem im Jahr 2001 in Kraft
getretenen Sozialgesetzbuch IX gefordert. Markus Schulte (Name von
der Redaktion geändert) aus München weiß es zu schätzen, dass er
außerklinisch betreut wird: "Im Krankenhaus besteht eine Struktur, in
die ich mich einfügen muss. Zu Hause kann ich die Form der
Versorgungsstruktur bestimmen, die um mich herum aufgebaut wird."

Größtes Problem: mangelnde Information und Finanzierung Ambulante
Intensivpflege hat sich seit vielen Jahren als ideale Versorgungsform
für chronisch schwerkranke Menschen etabliert und ist dennoch wenig
bekannt. Ärzte und auch Sozialdienste der Kliniken sind häufig
unzureichend über ambulante Intensivpflegedienste informiert und
können ihre Patienten nicht richtig beraten. Eines der größten
Probleme sind mangelnde Gelder. So erklärte eine Mitarbeiterin einer
Krankenkasse: "Ich wurde psychosomatisch krank, weil ich acht
künstlich Beatmete aus finanziellen Gründen umversorgen musste."
Verhandlungen mit den Krankenversicherungen, Pflegekassen oder
Sozialämtern gehören zum Tagesprogramm und somit leben die
Pflegedienste und ihre Klienten in einer ständigen Unsicherheit,
welche Leistungen von den Kostenträgern übernommen werden und welche
nicht. "Der Großteil der Unternehmen will nur Geld verdienen, aber
darum darf es bei Langzeit-Beatmeten nicht gehen", erklärt Christoph
Jaschke, Kongresspräsident des Münchner außerklinischer Intensiv
Kongress 2008 und Mitbegründer der Heimbeatmungsservice Brambring
Jaschke GmbH. "Es handelt sich bei der Intensivmedizin leider um eine
2-Klassen-Versorgung, dabei geht es hier um lebensnotwendige Atmung."

Herausforderung: Miteinander in der sozialen Versorgung Markus
Schulte leidet an einer schwerwiegenden Muskelerkrankung und hatte
vor vier Jahren den letzten Schub. Seitdem wird er 24 Stunden täglich
künstlich beatmet. Dem 45-jährigen ist besonders die soziale
Versorgung wichtig: "Meine Pfleger und ich gehen zwangsläufig eine
große Nähe ein und deshalb ist es mir wichtig, dass wir uns verstehen
und ich bestimmen kann, wer mich tagtäglich pflegt." Dank der
ambulanten Intensivpflege ist es Schulte möglich, selbst einkaufen zu
gehen und Freunde zu treffen. Die ständige Angst bleibt: "Ich habe
große Sorge, dass auch meine Krankenkasse nicht genügend Gelder
aufbringen wird und ich mein selbstbestimmtes Leben aufgeben muss",
so Schulte. Mit ihm bangen weitere 3000 künstlich Beatmete, die
bislang selbstbestimmt leben können und ambulant gepflegt werden.
Jaschke spricht vom "Krankenkassenjumping", denn viele seiner
Klienten müssen notgedrungen ihre Krankenkasse wechseln, um weiterhin
selbstbestimmt leben zu können. "Müssen sie ihr selbstbestimmtes
Leben aufgeben und im Krankenhaus versorgt werden, kann das fatale
Folgen haben", so Jaschke. "Der Aufenthalt in einer Klinik stellt für
viele Klienten eine lebensbedrohliche Gefahr dar und kann daher
häufig zum Tod führen."

Originaltext: Interplan AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59079
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59079.rss2

Pressekontakt:
Kafka Kommunikation GmbH & Co KG
Kristina Habermann
089-76759434
khabermann@kafka-kommunikation.de


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