Das Recht künstlich Beatmeter auf Selbstbestimmung
Geschrieben am 08-09-2008 |
München (ots) - Viele Langzeit-Beatmete haben den Wunsch, in den eigenen vier Wänden selbstbestimmt leben zu können. Doch der Wunsch auf Selbstständigkeit durch außerklinische Betreuung geht nicht immer in Erfüllung. Dabei ist Selbstbestimmung ein zentraler Grundsatz der Menschenrechte und wird ebenso von dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch IX gefordert. Markus Schulte (Name von der Redaktion geändert) aus München weiß es zu schätzen, dass er außerklinisch betreut wird: "Im Krankenhaus besteht eine Struktur, in die ich mich einfügen muss. Zu Hause kann ich die Form der Versorgungsstruktur bestimmen, die um mich herum aufgebaut wird."
Größtes Problem: mangelnde Information und Finanzierung Ambulante Intensivpflege hat sich seit vielen Jahren als ideale Versorgungsform für chronisch schwerkranke Menschen etabliert und ist dennoch wenig bekannt. Ärzte und auch Sozialdienste der Kliniken sind häufig unzureichend über ambulante Intensivpflegedienste informiert und können ihre Patienten nicht richtig beraten. Eines der größten Probleme sind mangelnde Gelder. So erklärte eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse: "Ich wurde psychosomatisch krank, weil ich acht künstlich Beatmete aus finanziellen Gründen umversorgen musste." Verhandlungen mit den Krankenversicherungen, Pflegekassen oder Sozialämtern gehören zum Tagesprogramm und somit leben die Pflegedienste und ihre Klienten in einer ständigen Unsicherheit, welche Leistungen von den Kostenträgern übernommen werden und welche nicht. "Der Großteil der Unternehmen will nur Geld verdienen, aber darum darf es bei Langzeit-Beatmeten nicht gehen", erklärt Christoph Jaschke, Kongresspräsident des Münchner außerklinischer Intensiv Kongress 2008 und Mitbegründer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH. "Es handelt sich bei der Intensivmedizin leider um eine 2-Klassen-Versorgung, dabei geht es hier um lebensnotwendige Atmung."
Herausforderung: Miteinander in der sozialen Versorgung Markus Schulte leidet an einer schwerwiegenden Muskelerkrankung und hatte vor vier Jahren den letzten Schub. Seitdem wird er 24 Stunden täglich künstlich beatmet. Dem 45-jährigen ist besonders die soziale Versorgung wichtig: "Meine Pfleger und ich gehen zwangsläufig eine große Nähe ein und deshalb ist es mir wichtig, dass wir uns verstehen und ich bestimmen kann, wer mich tagtäglich pflegt." Dank der ambulanten Intensivpflege ist es Schulte möglich, selbst einkaufen zu gehen und Freunde zu treffen. Die ständige Angst bleibt: "Ich habe große Sorge, dass auch meine Krankenkasse nicht genügend Gelder aufbringen wird und ich mein selbstbestimmtes Leben aufgeben muss", so Schulte. Mit ihm bangen weitere 3000 künstlich Beatmete, die bislang selbstbestimmt leben können und ambulant gepflegt werden. Jaschke spricht vom "Krankenkassenjumping", denn viele seiner Klienten müssen notgedrungen ihre Krankenkasse wechseln, um weiterhin selbstbestimmt leben zu können. "Müssen sie ihr selbstbestimmtes Leben aufgeben und im Krankenhaus versorgt werden, kann das fatale Folgen haben", so Jaschke. "Der Aufenthalt in einer Klinik stellt für viele Klienten eine lebensbedrohliche Gefahr dar und kann daher häufig zum Tod führen."
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