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AOK-Rabattverträge 2009: Drohen ab Januar neue Lieferengpässe in den Apotheken?

Geschrieben am 09-09-2008

Berlin (ots) - Mitte November wird die AOK bekannt geben, mit
welchen Generikaherstellern sie Rabattverträge für die Jahre 2009 und
2010 abschließen wird. Insgesamt hat sie 64 Wirkstoffe mit einem
Gesamtumsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis)
ausgeschrieben. Sechs Wochen vor Jahresende werden damit 320 neue
Rabattverträge abgeschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten
sollen. 2009 und 2010 versorgt in den fünf Regionen, die die AOK
gebildet hat, jeweils nur noch ein pharmazeutisches Unternehmen die
AOK-Versicherten mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen. Zu den
betroffenen Substanzen gehören alle generischen "Blockbuster" gegen
die chronischen Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck
und koronare Herzerkrankungen.

"Es ist bereits jetzt absehbar, dass diese neue Rabattstrategie
der AOK weit reichende Konsequenzen haben wird. Eine davon besteht
darin, dass angesichts der extrem kurzen Vorlaufzeit anfängliche
Lieferengpässe vorprogrammiert sind", warnte Peter Schmidt,
Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika. Er forderte daher
die AOK dazu auf, dieser Gefahr rechtzeitig vorzubeugen und notfalls
Übergangsfristen zu vereinbaren, in denen die AOK-Versicherten
weiterhin ihr gewohntes Arzneimittel erhalten.

Unabhängig davon empfiehlt der Pro Generika-Geschäftsführer allen
Patienten, in den ersten Wochen des neuen Jahres längere Wartezeiten
in den Apotheken einzuplanen. "Ab 1. Januar werden viele
AOK-Versicherte - wieder einmal - neue Medikamente bekommen. Auf die
Apotheken wartet damit erneut die Aufgabe, im großen Stil
verunsicherte Patienten zu informieren und verärgerte Kunden zu
beruhigen. In jedem Fall kommt erhebliche Mehrarbeit auf die
Apothekerinnen und Apotheker sowie ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu. Ihre hohe soziale Kompetenz wird damit schon wieder
auf eine harte Probe gestellt. Die Apothekenteams werden alle Hände
voll zu tun haben, um ihren Kunden zu verdeutlichen, dass sie
gesetzlich verpflichtet sind, bei den Wirkstoffen mit Rabattverträgen
nur die Arzneimittel abzugeben, für die entsprechende Vereinbarungen
getroffen wurden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine
Substitution erfüllt sind und der Arzt die Ersetzung nicht
ausgeschlossen hat. Ohne die enorme Beratungsleistung der
Apothekenteams wäre die Umstellung - und damit auch die Erfüllung der
gesamten Rabattverträge - überhaupt nicht leistbar", betonte Schmidt.

Mehrbelastungen kommen auf die Apotheken aber auch in Zusammenhang
mit ihrer Lagerhaltung zu. So müssen sie ihr Warenlager zielgenau zum
1. Januar von den bisherigen Rabattvertragsarzneimitteln auf die
Produkte umstellen, für die die neuen Vereinbarungen getroffen
wurden. Besonders betroffen sind darüber hinaus Apotheken in
Urlaubsregionen. Denn zu deren Kunden gehören in der Regel Patienten
aus ganz Deutschland. Da die AOK aber für ihre Ausschreibung die
Bundesrepublik in fünf Gebietslose aufgeteilt hat, für die jeweils
unabhängig voneinander Zuschläge erteilt werden, müssen diese
Apotheken ihr Warenlager ganz erheblich ausweiten. "Es ist eine Frage
der Redlichkeit, dass die AOK auch die daraus entstehenden
Zusatzkosten in die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung ihrer
Rabattverträge einfließen lässt", erklärte Schmidt.

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Peter Schmidt, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-10,
info@progenerika.de


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