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Neue Beschäftigungsformen prägen Arbeitsmarktentwicklung

Geschrieben am 09-09-2008

Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute
im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitteilte, hat
die Zunahme neuer Beschäftigungsformen die Beschäftigungsentwicklung
der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt. Zu
diesen neuen oder häufig auch als atypisch bezeichneten
Beschäftigungsformen gehören befristete oder geringfügige
Beschäftigung, Teilzeitarbeit sowie Zeitarbeit. Während die Zahl der
Erwerbstätigen in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen von 1997 bis
2007 um 1,5 Millionen gesunken ist, stieg die Anzahl der Personen in
neuen oder atypischen Beschäftigungsformen in diesem Zeitraum um 2,6
Millionen an. Insgesamt ergibt sich für alle abhängig Beschäftigten
eine Zunahme um 1,1 Millionen.

Wie Wolfgang Strohm, Leiter der Abteilung "Gesamtrechnungen,
Arbeitsmarkt" des Statistischen Bundesamtes, weiter mitteilte, ist
trotz dieser Entwicklung das Normalarbeitsverhältnis nach wie vor die
dominierende Form abhängiger Beschäftigung. Knapp drei Viertel (22,5
Millionen) der 30,2 Millionen abhängig Beschäftigten im Alter von 15
bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung waren, befanden
sich 2007 in einem Normalarbeitsverhältnis. Demgegenüber standen 7,7
Millionen Personen in neuen Beschäftigungsformen.

Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hat die Bedeutung des
Normalarbeitsverhältnisses abgenommen, wenn auch nicht deutlich. 1997
betrug der Anteil der Personen in einem Normalarbeitsverhältnis an
allen abhängig Beschäftigten noch 82,5%. Der Anteil hat sich seither
um acht Prozentpunkte verringert (2007: 74,5%). Entsprechend stieg
der Anteil der neuen Beschäftigungsformen von 17,5% auf 25,5%.

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird hier ein
Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit und auf einer
dauerhaften vertraglichen Grundlage ausgeübt wird. Ein
Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er
einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und
-arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an
andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. Zudem
sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein
Normalarbeitsverhältnis in die sozialen Sicherungssysteme wie
Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung
integriert. Das heißt, sie erwerben über die von ihrem
Erwerbseinkommen abgeführten Beiträge Ansprüche auf Leistungen aus
den Versicherungen.

Von neuen oder atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen,
wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu
zählen in der vorliegenden Betrachtung Teilzeitbeschäftigungen mit 20
oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen,
befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse, die auch
unter den Schlagworten Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bekannt
sind.

Im Gegensatz zur Normalarbeit, die in der Regel darauf
ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von
Angehörigen zu finanzieren, können die neuen oder atypischen
Beschäftigungsformen diesen Anspruch nur bedingt erfüllen. Sie sind
jedoch nicht zwangsläufig mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen.
Prekäre Beschäftigung zeichnet sich durch ein erhöhtes Armutsrisiko
des/der Beschäftigten aus, welches zusätzlich von der persönlichen
Berufsbiografie und dem persönlichen Haushaltskontext abhängig ist.
Die hier angesprochenen neuen oder atypischen Beschäftigungen können
durchaus absichtlich gewählt sein, weil sich beispielsweise im
konkreten Fall dadurch berufliche und andere persönliche Interessen
besser kombinieren lassen.

Die vorliegende Betrachtung beschränkt sich auf die Gruppe der
abhängig Beschäftigten im Erwerbsalter von 15 bis 64 Jahren, soweit
sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Diese Gruppe befindet sich
in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem
Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird, als
beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Zudem wird
jeweils nur die Haupterwerbstätigkeit betrachtet.

Weiteres umfangreiches Daten- und Informationsmaterial zu diesem
Thema kann im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de, Pfad: Presse --> Pressekonferenzen -->
Pressegespräch "Atypische Beschäftigung auf dem deutschen
Arbeitsmarkt", abgerufen werden.

Weitere Auskünfte gibt:
Katharina Puch,
Telefon: (0611) 75-4106,
E-Mail: arbeitsmarkt@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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