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Bundesländer greifen Steuersparfonds an

Geschrieben am 10-09-2008

München (ots) - Auf eine Initiative aus dem Bundesrat könnte das
Steuerprivileg für steueroptimierte Geldmarktfonds fallen /
Bundesratsauschüsse empfehlen eine entsprechende Änderung im
Jahressteuergesetz 2009

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 könnten die Steuerprivilegien für
spezielle Geldmarkfonds fallen, die von Fondsgesellschaften häufig
als steueroptimierte Fonds angepriesen werden. Das berichtet das
Anlegermagazin 'Börse Online'.

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. September das
Jahressteuergesetz in erster Lesung beraten. Die
Bundesrats-Ausschüsse haben jetzt ihre Empfehlungen zum
Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgegeben und fordern, von der
Bundesregierung die Besteuerung der steueroptimierten Fonds zu
überprüfen. Das geht aus dem Empfehlungsbericht der Ausschüsse zum
Jahressteuergesetz 2009 hervor. Das Dokument liegt 'Börse Online'
vor.

Die Fonds, die von der Regelung betroffen sind, verkaufen die
Gesellschaften seit Beginn des Jahres gern. Die Fondsmanager
versuchen, möglichst geringe steuerpflichtige Ausschüttungen zu
erzielen und stattdessen Kursgewinne zu generieren, die nicht
versteuert werden müssen. Dazu investieren sie gleichzeitig in
Anleihen, die niedrige Zinsen abwerfen und in Termingeschäfte. Diese
Kombination ist der Schlüssel zur Steuerfreiheit, denn die
re-investieren Erträge aus Termingeschäften gelten bei den
Finanzbehörden als Kursgewinne.

Obwohl es diese Art von Fonds schon seit Jahren gibt, sollte nach
Ansicht der Länder mit dem Jahressteuergesetz 2009 deren Behandlung
geändert werden. "Damit können Zinserträge - auch zukünftig - von
allen Anlegern steuerfrei im Investmentfonds "geparkt" werden", warnt
der Bericht. Das beunruhigt die Länder offenbar auch wegen der am 1.
Januar 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer. Die
Ausschussmitglieder erwarten durch die steuerlich begünstigten Fonds
mögliche "Steuerausfälle in beträchtlicher Höhe".

Die Ausschüsse fordern deshalb in ihrer Empfehlung an den
Bundesrat, dass die Steuerfreiheit von Termingeschäften nicht "für
solche Fondskonzepte gelten solle, die durch Koppelung von
Finanzinstrumenten (auch Fondsanteilen) dieses Privileg ausnutzen."
Fiele das Steuerprivileg weg, würden die Fonds ihren Steuervorteil
verlieren. Auch andere Produkte, die ebenfalls Termingeschäfte
nutzen, könnten von der Neuregelung betroffen sein.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Länder prüfen, ob die
Steuerprivilegien für Termingeschäfte für Produkte ausgeschlossen
werden sollten, bei denen "durch Koppelung von Finanzinstrumenten
eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll." Es ist zu
erwarten, dass der Bundesrat diese Prüfbitte bei seiner nächsten
Sitzung am 19. September an die Bundesregierung weiterleitet.

Originaltext: Börse Online, G+J Wirtschaftsmedien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67525
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67525.rss2

Pressekontakt:
Tobias Kaiser, Redaktion 'Börse Online',
Tel.: 030/220 74 -149,
E-Mail tobias.kaiser_fr@boerse-online.de
www.boerse-online.de


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