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Stiftung Familienunternehmen: Entwurf zum Erbschaftsteuergesetz ist verfassungswidrig

Geschrieben am 17-09-2008

München (ots) - Die Bundesregierung plant in den kommenden Wochen
eine Neufassung der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten
Erbschaftsteuer zu verabschieden. Der aktuelle Gesetzentwurf und die
bisher diskutierten Varianten erfüllen jedoch nach Auffassung der
Stiftung Familienunternehmen nicht die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. "Sollte das Bundesverfassungsgericht die
Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes - dann bereits zum dritten Mal
- als verfassungswidrig beurteilen, so wäre dies für unsere
Familienunternehmen und die dahinter stehenden Arbeitsplätze
schlichtweg eine Katastrophe", warnt Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes,
Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.

Rechtsunsicherheit nochmals verschärft

Seit über drei Jahren arbeitet die Regierung an einer Reform der
Erbschaftsteuer, die in ihrer geplanten Struktur jedoch nach
Auffassung führender Rechtsexperten wieder verfassungswidrig ist.
Eine erneute Hängepartie der Gesetzgebung ist aber nicht mehr
vertretbar. Denn mehr noch als bei anderen Gesetzen benötigen die
Familienunternehmen, immerhin rund 95 Prozent aller deutschen
Unternehmen, insbesondere bei der Erbschaftsteuer langfristige
Rechtssicherheit. Der Generationenübergang in Familienunternehmen
zieht sich in der Regel über viele Jahre hin, und die Weichen dafür
müssen rechtzeitig gestellt sein.

Führende Verfassungsrechtler rügen die aktuellen Vorschläge der
Politik

Die Stiftung Familienunternehmen stützt sich bei ihrer
Einschätzung der Zweckwidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des
vorliegenden Entwurfes auf namhafte Fachleute, die in den vergangenen
Monaten durch verschiedene Gutachten und einer Anhörung im
Finanzausschuss des Bundestages hierzu Stellung bezogen haben.
Zuletzt hat anlässlich eines kürzlich von der Stiftung
Familienunternehmen in Berlin veranstalteten Symposiums zu eben
diesem Thema u. a. Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof, langjähriger
Bundesverfassungsrichter und Direktor des Instituts für Finanz- und
Steuerrecht der Universität Heidelberg folgendes Fazit gezogen:

"Der Gesetzesentwurf zur Reform des Erbschaftsteuerrechts ist mit
dem Grundgesetz nicht vereinbar. Er schwächt das
Verantwortungseigentum und das Familiengut, wirkt strukturell
familiärer Bindung und unternehmerischer Initiative entgegen."

Die Auswertung der bisher vorliegenden Stellungnahmen zeigt eine
Vielzahl verfassungsrechtlicher Probleme. Insbesondere verstößt der
vorliegende Gesetzesentwurf gegen folgende im Grundgesetz verankerten
Rechte:
- den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3)
- den Schutz der Familie (Art. 6)
- die Erbrechtsgarantie (Art. 14) sowie
- das in mehreren Artikeln geregelte Übermaß- und
Wilkürverbot

Da die Erbschaftsteuer ausschließlich den Ländern zusteht, wird in
weiteren verfassungsrechtlichen Untersuchungen sogar die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für diese Steuer bestritten.
Mehrere Bundesländer prüfen bereits nach Information der Stiftung
Familienunternehmen, den Entwurf der Bundesregierung abzulehnen; das
größte Bundesland, Nordrhein-Westfalen, hat sich unlängst
entsprechend erklärt.

Prof. Dr. Hennerkes beschreibt die Folgen: "Wenn nun versucht
würde, den Entwurf in einem großkoalitionären Eilverfahren trotz
allem durchzudrücken, wird sich die Rechtsunsicherheit als
verheerende Investitions- und Beschäftigungsbremse sowie als
Auswanderungsmotor in unsere erbschaftsteuerfreien Nachbarländer
erweisen."

Originaltext: Stiftung Familienunternehmen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61687
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61687.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Stiftung Familienunternehmen
Stefan Heidbreder
Ismaninger Straße 56
D-81675 München
Telefon: +49 (0) 89/ 201 86 610
Telefax: +49 (0) 89/ 201 86 619
heidbreder@familienunternehmen.de
www.familienunternehmen.de


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