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Der Bumerang-Effekt des Glücksspielstaatsvertrages / Verbot von Lottoscheinen neben Schultüten nur konsequent

Geschrieben am 19-09-2008

Essen (ots) - Am 4.9.2008 verfügte das Landgericht Berlin
gegenüber der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Berlin (DKLB),
dass die Glücksspielprodukte in den Annahmestellen nicht wie und
nicht unmittelbar mit Süßigkeiten zu vertreiben seien. Aus Sicht des
Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. ist dies nur konsequent und
wird vermutlich auch von Gerichten in anderen Bundesländern so
verfügt werden.

"Von den zugelassenen Buchmachern wird von jeher eine deutliche
Trennung der Wettannahme von anderen Angeboten gefordert. Auch haben
Jugendliche zu den Wettbüros der privaten Buchmacher per Gesetz
keinen Zugang" erläutert Vorstandssprecher Dr. Norman Albers die
Rechtslage bei den erlaubten Pferdesportwetten und ergänzt: "Es kann
doch niemanden ernsthaft verwundern, wenn die Gerichte nun Lotto beim
Wort nehmen, wenn sich angeblich alles nur um die Spielsucht dreht.
Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass sich
Spielsuchtprävention nicht mit den traditionellen Annahmestellen
neben Zeitungen, Schulbüchern und Süßigkeiten betreiben lässt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntlich das
Sportwettenmonopol der Länder am 28.3.2006 für verfassungswidrig
erklärt. Nur wenn Lotto sich aktiv um die Spielsuchtprävention
kümmert und auch die Wettmöglichkeiten verringert, würde ein Monopol
für Sportwetten zulässig bleiben. Dem wollten die Länder mit dem
neuen Glücksspielstaatsvertrag Rechnung tragen und so das Monopol
weiter sichern. Am Gesamtvertrieb von Lotterien, Sportwetten und Keno
aus einer Hand hat sich jedoch nichts geändert. So werden Kinder und
Jugendliche in den 23.500 Annahmestellen schon frühzeitig an
Glücksspiel als ein Gut des täglichen Bedarfs gewöhnt.

Der Deutsche Buchmacherverband plädiert deswegen für ein duales
Modell von streng kontrollierten privaten Wettannahmen und
staatlichen Lottokiosken. Auch wurde vor der wirtschaftlichen
Sogwirkung für das Lotto frühzeitig gewarnt. Das ifo-institut München
hat bereits im November 2006 prognostiziert, dass das relativ
harmlose "6aus 49" ohne Not mit in den Strudel gezogen wird. Es
werden Umsatzrückgänge von bis zu 15 Prozent jährlich erwartet. Die
EU-Kommission hält die Neu-Regelung in wesentlichen Teilen für nicht
mit EU-Recht vereinbar und hat bereits rechtliche Schritte gegen die
Bundesrepublik eingeleitet.

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43972
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43972.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Oliver Jäger
dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de
0201/790329


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