Der Bumerang-Effekt des Glücksspielstaatsvertrages / Verbot von Lottoscheinen neben Schultüten nur konsequent
Geschrieben am 19-09-2008 |
Essen (ots) - Am 4.9.2008 verfügte das Landgericht Berlin gegenüber der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Berlin (DKLB), dass die Glücksspielprodukte in den Annahmestellen nicht wie und nicht unmittelbar mit Süßigkeiten zu vertreiben seien. Aus Sicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. ist dies nur konsequent und wird vermutlich auch von Gerichten in anderen Bundesländern so verfügt werden.
"Von den zugelassenen Buchmachern wird von jeher eine deutliche Trennung der Wettannahme von anderen Angeboten gefordert. Auch haben Jugendliche zu den Wettbüros der privaten Buchmacher per Gesetz keinen Zugang" erläutert Vorstandssprecher Dr. Norman Albers die Rechtslage bei den erlaubten Pferdesportwetten und ergänzt: "Es kann doch niemanden ernsthaft verwundern, wenn die Gerichte nun Lotto beim Wort nehmen, wenn sich angeblich alles nur um die Spielsucht dreht. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass sich Spielsuchtprävention nicht mit den traditionellen Annahmestellen neben Zeitungen, Schulbüchern und Süßigkeiten betreiben lässt."
Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntlich das Sportwettenmonopol der Länder am 28.3.2006 für verfassungswidrig erklärt. Nur wenn Lotto sich aktiv um die Spielsuchtprävention kümmert und auch die Wettmöglichkeiten verringert, würde ein Monopol für Sportwetten zulässig bleiben. Dem wollten die Länder mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag Rechnung tragen und so das Monopol weiter sichern. Am Gesamtvertrieb von Lotterien, Sportwetten und Keno aus einer Hand hat sich jedoch nichts geändert. So werden Kinder und Jugendliche in den 23.500 Annahmestellen schon frühzeitig an Glücksspiel als ein Gut des täglichen Bedarfs gewöhnt.
Der Deutsche Buchmacherverband plädiert deswegen für ein duales Modell von streng kontrollierten privaten Wettannahmen und staatlichen Lottokiosken. Auch wurde vor der wirtschaftlichen Sogwirkung für das Lotto frühzeitig gewarnt. Das ifo-institut München hat bereits im November 2006 prognostiziert, dass das relativ harmlose "6aus 49" ohne Not mit in den Strudel gezogen wird. Es werden Umsatzrückgänge von bis zu 15 Prozent jährlich erwartet. Die EU-Kommission hält die Neu-Regelung in wesentlichen Teilen für nicht mit EU-Recht vereinbar und hat bereits rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43972 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43972.rss2
Pressekontakt: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Oliver Jäger dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de 0201/790329
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