WAZ: Regeln für Regierungsmitglieder: Geschenke dürfen nur bis zu einem Wert von 150 Euro angenommen werden
Geschrieben am 23-09-2008 |
Essen (ots) - Erstmals in der Geschichte von Nordrhein-Westfalen wird die Annahme von Geschenken an Minister oder den Ministerpräsidenten rechtlich geregelt. Nach einem Kabinettsbeschluss, der der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Essen) vorliegt, dürfen Regierungsmitglieder Geschenke künftig nur noch dann ohne Sondergenehmigung des gesamten Kabinetts annehmen, wenn deren "materieller Wert 150 Euro nicht übersteigt oder es sich um Ehrenfreikarten oder eine Bewirtung im Rahmen von Repräsentationspflichten handelt". Alle anderen Geschenke müssen laut Vorlage künftig "unverzüglich dem Chef der Staatskanzlei" schriftlich angezeigt werden - das Kabinett entscheidet danach über die Verwendung des Geschenks. Diese Verpflichtung gilt auch für Angehörige von Ministern und Ministerpräsidenten.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
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