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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Ein Girokontowechsel lohnt sich / 2. Was bei einem Immobilenkaufvertrag beachtet werden muss

Geschrieben am 24-09-2008

Lübeck (ots) - 1. Ein Girokontowechsel lohnt sich

Viele Bankkunden zahlen für ihr Girokonto Gebühren. Obwohl
inzwischen zahlreiche Banken ein kostenloses Girokonto anbieten,
scheuen die Kunden den Wechsel. Dabei lohnt es sich, denn im
günstigsten Fall kann man bis zu 200 Euro jährlich sparen. Das hat
die Zeitschrift Finanztest jetzt festgestellt.

Getestet wurde, ob das Konto an einen Geldeingang gebunden ist, ob
es bundesweit angeboten wird und wie sicher die Kontoführung über
Online-Banking ist. Weitere Testkriterien waren die Kosten für eine
Kreditkarte, der Dispo-Zinssatz sowie der Preis für Bargeldabhebungen
mit der EC-Karte im In- und Ausland. Testsieger wurde die Norisbank,
da sie sowohl Online- als auch Filialkunden ein kostenloses Girokonto
ohne Bedingungen inklusive EC- und Kreditkarte zur Verfügung stellt.
Nachteilig beim "Top-Girokonto", so der Name des Norisbank-Angebots,
sind allerdings der hohe Dispo-Zins von 12,95 Prozent sowie die
relativ geringe Zahl von Bargeldautomaten.

Besser macht es da die DKB mit ihrem Online-Konto "Cash". Kunden
erhalten hier ebenfalls ein komplett kostenloses Girokonto und 3,8
Prozent Guthabenverzinsung. Mit der dazugehörigen Visa-Karte kann
weltweit an allen Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden. Der
Dispozins liegt nur bei 7,9 Prozent - so mancher Ratenkredit ist
teurer. Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein empfiehlt daher Kunden,
für die der Umgang mit dem Computer kein Problem ist, das DKB-Konto.
Für Filialkunden ist das Top-Girokonto der Norisbank besser geeignet.

2. Was bei einem Immobilenkaufvertrag beachtet werden muss

Die Investition in eine Immobilie ist ein bedeutender Schritt,
egal ob ein Haus gebaut oder eine Bestandimmobilie erworben wird.
Wichtig ist unter anderem, dass der Kaufvertrag keine Fragen
unbeantwortet lässt. Was genau gilt es also zu beachten?

Regel Nummer eins: Nichts überstürzen. Dem Käufer sollte gut zwei
Wochen vor dem Notartermin ein Entwurf des Kaufvertrags vorliegen.
Die Experten des Allfinanzdienstleisters Dr. Klein raten, das
Schriftstück in dieser Zeit eingehend zu prüfen. Passagen, die nicht
verstanden wurden oder unklar sind, müssen unbedingt vor der
Unterschrift geklärt werden. Wichtig sind die Angaben zu den
Grundbesitzern. Außerdem müssen im Vertrag alle im Grundbuch
eingetragenen Grundschulden oder Pfandrechte vermerkt sein. Besondere
Vorsicht ist geboten, wenn Wegerechte oder Lasten eingetragen worden
sind. Ebenfalls wichtig ist die Aufführung möglicher Mängel oder
Renovierungsmaßnahmen, die vereinbart wurden. Diese müssen sich auch
mit Termin im Vertrag wiederfinden.

Defekte Installationen oder Schimmelbefall: Solche unerfreulichen
Dinge können beim Kauf einer Bestandimmobilie vorkommen. Es ist
ratsam, im Vertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gewährleistung
im Falle solcher Mängel vorsieht. Wird eine Eigentumswohnung
erworben, enthält der Vertrag Einzelheiten zur Teilungserklärung.

Ganz besonders wichtig ist der Termin der Übergabe, der sich im
Vertrag finden muss. Befindet sich das Objekt im Bau, sollte ein
Festpreis vereinbart werden, der alle Leistungen bis zur
schlüsselfertigen Übergabe enthält. Im Vertrag sollten sich dann
Teilauszahlungstermine in Abhängigkeit vom Baufortschritt
wiederfinden. Nützlich ist ebenfalls eine Passage, in der
festgehalten wird, dass drei bis fünf Prozent der vertraglichen Summe
einbehalten und erst mit der Bauendabnahme durch den Käufer
freigegeben werden.

Die Experten von Dr. Klein empfehlen außerdem, eine Klausel
aufzunehmen, die im Falle der nicht fristgerechten Übergabe eine
Vertragsstrafe vorsieht. Hier sind 0,1 bis 0,3 Prozent der Kaufsumme
pro Tag üblich.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter
der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit
telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte -
vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur
Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co.
AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die
wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich
günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und
Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im
seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden
Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -1931
Fax: +49 451 140 8 -7999
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de


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