Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Ein Girokontowechsel lohnt sich / 2. Was bei einem Immobilenkaufvertrag beachtet werden muss
Geschrieben am 24-09-2008 |
Lübeck (ots) - 1. Ein Girokontowechsel lohnt sich
Viele Bankkunden zahlen für ihr Girokonto Gebühren. Obwohl inzwischen zahlreiche Banken ein kostenloses Girokonto anbieten, scheuen die Kunden den Wechsel. Dabei lohnt es sich, denn im günstigsten Fall kann man bis zu 200 Euro jährlich sparen. Das hat die Zeitschrift Finanztest jetzt festgestellt.
Getestet wurde, ob das Konto an einen Geldeingang gebunden ist, ob es bundesweit angeboten wird und wie sicher die Kontoführung über Online-Banking ist. Weitere Testkriterien waren die Kosten für eine Kreditkarte, der Dispo-Zinssatz sowie der Preis für Bargeldabhebungen mit der EC-Karte im In- und Ausland. Testsieger wurde die Norisbank, da sie sowohl Online- als auch Filialkunden ein kostenloses Girokonto ohne Bedingungen inklusive EC- und Kreditkarte zur Verfügung stellt. Nachteilig beim "Top-Girokonto", so der Name des Norisbank-Angebots, sind allerdings der hohe Dispo-Zins von 12,95 Prozent sowie die relativ geringe Zahl von Bargeldautomaten.
Besser macht es da die DKB mit ihrem Online-Konto "Cash". Kunden erhalten hier ebenfalls ein komplett kostenloses Girokonto und 3,8 Prozent Guthabenverzinsung. Mit der dazugehörigen Visa-Karte kann weltweit an allen Geldautomaten kostenlos Geld abgehoben werden. Der Dispozins liegt nur bei 7,9 Prozent - so mancher Ratenkredit ist teurer. Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein empfiehlt daher Kunden, für die der Umgang mit dem Computer kein Problem ist, das DKB-Konto. Für Filialkunden ist das Top-Girokonto der Norisbank besser geeignet.
2. Was bei einem Immobilenkaufvertrag beachtet werden muss
Die Investition in eine Immobilie ist ein bedeutender Schritt, egal ob ein Haus gebaut oder eine Bestandimmobilie erworben wird. Wichtig ist unter anderem, dass der Kaufvertrag keine Fragen unbeantwortet lässt. Was genau gilt es also zu beachten?
Regel Nummer eins: Nichts überstürzen. Dem Käufer sollte gut zwei Wochen vor dem Notartermin ein Entwurf des Kaufvertrags vorliegen. Die Experten des Allfinanzdienstleisters Dr. Klein raten, das Schriftstück in dieser Zeit eingehend zu prüfen. Passagen, die nicht verstanden wurden oder unklar sind, müssen unbedingt vor der Unterschrift geklärt werden. Wichtig sind die Angaben zu den Grundbesitzern. Außerdem müssen im Vertrag alle im Grundbuch eingetragenen Grundschulden oder Pfandrechte vermerkt sein. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Wegerechte oder Lasten eingetragen worden sind. Ebenfalls wichtig ist die Aufführung möglicher Mängel oder Renovierungsmaßnahmen, die vereinbart wurden. Diese müssen sich auch mit Termin im Vertrag wiederfinden.
Defekte Installationen oder Schimmelbefall: Solche unerfreulichen Dinge können beim Kauf einer Bestandimmobilie vorkommen. Es ist ratsam, im Vertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gewährleistung im Falle solcher Mängel vorsieht. Wird eine Eigentumswohnung erworben, enthält der Vertrag Einzelheiten zur Teilungserklärung.
Ganz besonders wichtig ist der Termin der Übergabe, der sich im Vertrag finden muss. Befindet sich das Objekt im Bau, sollte ein Festpreis vereinbart werden, der alle Leistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe enthält. Im Vertrag sollten sich dann Teilauszahlungstermine in Abhängigkeit vom Baufortschritt wiederfinden. Nützlich ist ebenfalls eine Passage, in der festgehalten wird, dass drei bis fünf Prozent der vertraglichen Summe einbehalten und erst mit der Bauendabnahme durch den Käufer freigegeben werden.
Die Experten von Dr. Klein empfehlen außerdem, eine Klausel aufzunehmen, die im Falle der nicht fristgerechten Übergabe eine Vertragsstrafe vorsieht. Hier sind 0,1 bis 0,3 Prozent der Kaufsumme pro Tag üblich.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Senior Manager Communications Hypoport AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -1931 Fax: +49 451 140 8 -7999 E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de Internet: www.hypoport.de
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