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BDU: Überzogenes Antidiskriminierungsrecht wird Einstellungsbereitschaft der Unternehmen dämpfen

Geschrieben am 08-06-2006

Bonn/Berlin (ots) - Das von der Bundesregierung vorgelegte
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird nach Auffassung des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
beschäftigungshemmende Auswirkungen haben, wenn sich die Politik
nicht auf die reine Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt.
Ursache sei dabei nicht die Ausweitung der Diskriminierungsmerkmale,
sondern die "geplante Zusatzbelastung in Deutschland, wie die
Erleichterung der Beweislast und der immens hohe bürokratische
Aufwand", sagte BDU-Präsident Rémi Redley heute in Berlin.

Die mit dem AGG verbundenen Beweis- und Dokumentationspflichten
für Arbeitgeber liefen daher dem Ziel der Bundesregierung, mehr
Menschen in Lohn und Brot zu bringen, "diametral entgegen und sind
ökonomischer Unfug", so Redley. Der BDU appelliere daher eindringlich
an die Politik, das Gesetz noch zu entschärfen.

Das grundsätzliche Anliegen des Gesetzes und der zugrundeliegenden
europäischen Richtlinien werde vom Verband allerdings ausdrücklich
begrüßt. Insbesondere das weitreichende Verbot der
Altersdiskriminierung sei überfällig gewesen. Problematisch sei
allerdings die ausufernde Bürokratie, die absehbar mit dem AGG
verbunden sei. Denn Arbeitgeber, deren Berater und die
Personalvermittlungsunternehmen würden gezwungen, sämtliche
Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren absolut beweissicher zu
dokumentieren. "Aus unserer Sicht beschränkt sich das nicht auf ein
rein schriftliches Erfassen und Dokumentieren", so Redley. Es werde
zum Beispiel in Zukunft wohl nötig sein, Bewerbungsgespräche stets
durch zwei Verantwortliche zu führen, auch wenn es nur um erste
Auswahlgespräche gehe. Denn nur so könnten etwaige Behauptungen von
Kandidaten, sie seien diskriminiert worden, vom beweisbelasteten
Arbeitgeber und dessen Berater widerlegt werden. "Im Klartext: Wir
sprechen hier von einer Verdoppelung der Aufwendungen einer Vi
elzahl von Bewerbergesprächen", kritisiert der Ver-bandspräsident.

Hinzu käme, dass sämtliche Vorgänge - auch Initiativbewerbungen -
mehrere Jahre lang beweissicher aufgezeichnet und archiviert werden
müssten. Vor allem bei Großunternehmen, aber auch bei
Kleinstbetrieben führe dies zu einem überproportionalen Aufwand bzw.
zu erheblicher Verunsicherung. "Folge könnte eine spürbare
Zurückhaltung im Hinblick auf vermeidbare Ausschreibungen sein",
befürchtet der BDU. Wenn sich eine mit großem bürokratischen Aufwand
verbundene Neubesetzung, etwa durch eine Umstrukturierung im
Unternehmen oder gar einen vollständigen Stellenwegfall vermeiden
lasse, bestehe die Gefahr, dass gänzlich auf sie verzichtet werde.

Originaltext: BDU Bundesverb. Dt. Unternehmensberater
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9562
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9562.rss2

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-24
eMail: rei@BDU.de


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