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Spanien bremst Wachstum der Solarindustrie - Einspeisevergütung wird reduziert

Geschrieben am 30-09-2008

Madrid (ots) - Die spanische Regierung hat die Förderung für
photovoltaisch erzeugte Energie neu geregelt. Die Einspeisevergütung
für Solarstrom sinkt geringer als bisher erwartet um ca. 30 Prozent
auf 34 Cent/kWh bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen. Die
maximale Leistung von Dachanlagen ist zukünftig auf 2 MW, die von
Bodenanlagen auf 10 MW begrenzt. Die Vergabeleistung wird für ganz
Spanien pro Jahr auf 267 MW für Dachanlagen und auf 133 MW für
Bodenanlagen gedeckelt. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen
einer Übergangsregelung zusätzliche 100 MW bzw. 60 MW für
Bodenanlagen freigegeben.

Grundlage der Neuregelung bildet das am 28.09.2008 in Kraft
getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bisher geltenden
Grundlagen der Einspeisevergütung ersetzt.

"Das neue Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen für die
Solarindustrie in Spanien" erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der
internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid.
"Investoren, die sich auf das Geschäft mit Großanlagen spezialisiert
haben, müssen strategisch umdenken. Dies betrifft vor allem auch die
deutsche Solarindustrie, die hier in Spanien sehr erfolgreich tätig
ist." Durch das neue Gesetz werde der Solarboom in Spanien zwar
gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren. "Auch mit
den neuen Einspeisetarifen ist in Spanien der rentable Betrieb von
Solaranlagen möglich", so Abegg.

Zur Absenkung der Einspeisevergütung kommen neue bürokratische
Hürden, insbesondere das mit dem Dekret eingeführte Register der
Energieproduzenten, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um
den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen.

Um die Aufsplittung in Einzelanlagen zur Umgehung der vorgegebenen
Leistungshöchstgrenze zu verhindern, werden Projekte mit derselben
Katasterreferenz als eine einzige Anlage oder ein einziges Projekt
angesehen.

Die Vergütungstarife werden zukünftig entsprechend der Entwicklung
der beantragten Vergabeleistung erhöht oder reduziert. Werden in
einer Vergaberunde sämtliche Vergabekapazitäten ausgeschöpft,
reduziert sich der Tarif in der nächsten Vergaberunde, während
umgekehrt bei Freibleiben von Vergabeleistung der Tarif in der
nächsten Vergaberunde entsprechend angehoben wird.

Die jährlich zu vergebende Leistungskapazität wird in
Vergaberunden aufgeteilt. Anträge, die in der jeweiligen Vergaberunde
keine Leistung mehr zugewiesen bekommen, rutschen automatisch in die
nächste Vergaberunde.

Das Antragsverfahren wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Abegg die
Finanzierung von Solarprojekten in Spanien erschweren. "Das komplexe
Vergabeverfahren führt zur Unsicherheit des Projektbeginns und des
anwendbaren Vergütungstarifes, weil nicht sicher ist, in welcher
Vergaberunde beantragte Projekte realisiert werden können. Wird ein
Projekt in die darauffolgende Vergaberunde verschoben, muss der
Investor unter Umständen die Finanzierung neu verhandeln", so Abegg.

Nach Eintragung verfügt der Antragssteller über einen Zeitraum von
maximal zwölf Monaten, welcher in Ausnahmefällen um vier Monate
verlängert werden kann, um die endgültige Eintragung im Register zu
erlangen. Andernfalls wird der Antrag gelöscht.

Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die
bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser
kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und
Entwicklung zu fördern. "Photovoltaikprojekte in Spanien sind auch
nach der gesetzlichen Neuregelung der Einspeisevergütung noch
rentabel durchzuführen", betont Abegg. "Zukünftig haben aber nur noch
die Investoren gute Erfolgschancen, die Projekte frühzeitig
beantragen und die geforderten Unterlagen vollständig einreichen."

Weitere Informationen können in der Pressestelle angefordert
werden.

Über Rödl & Partner

Rödl & Partner ist eine der führenden deutschen
Wirtschaftskanzleien. Die Kanzlei betreut Unternehmen weltweit bei
ihren Geschäftsaktivitäten. Das Kerngeschäft bilden die
Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Rödl & Partner
ist in allen wesentlichen Industrienationen der Welt, insbesondere in
Mittel- und Osteuropa, Westeuropa, Asien, Lateinamerika und den USA,
mit 79 Niederlassungen vertreten.Mehr Informationen unter
www.roedl.de.

Originaltext: Rödl & Partner
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56333
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56333.rss2

Ansprechpartner:

Georg Abegg, Rechtsanwalt, Partner, Rödl & Partner Madrid
Tel.: +34 (91) 5359977, E-Mail: georg.abegg@roedl.es

Sandra Burmann, Rechtsanwältin, Rödl & Partner Madrid
Tel.: +34 (91) 5359977, E-Mail: sandra.burmann@roedl.es

Pressekontakt

Matthias Struwe, Eye Communications
Tel.: (0761) 1376221, E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de


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