euro adhoc: CROSS Industries AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Geschrieben am 30-09-2008 |
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Unternehmen/Pflichtangebot
30.09.2008
Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Bieter-Gesellschaft: CROSS Industries AG, mit Sitz in Wels, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 261823 i, Geschäftsadresse: Edisonstraße 1, A-4600 Wels, Österreich (nachfolgend "Bieterin") Rückfragehinweis: Mag. Michaela Friepess, CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, e-mail: info@crossindustries.at; tel.: +43(0)7242/69402
Zielgesellschaft: BEKO HOLDING AG mit Sitz in Weinzierl am Walde, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 123357 h, Geschäftsadresse: Nöhagen 57, Burg Hartenstein, A-3521 Nöhagen, Österreich (nachfolgend: "BEKO HOLDING AG"). ISIN: AT0000908603 (WKN: 920503)
Pflichtangebot der CROSS Industries AG an die Aktionäre der BEKO HOLDING AG, Nöhagen/Österreich
Die CROSS Industries AG hat am 30. September 2008 Stück 5.091.276 Aktien der BEKO HOLDING AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts erworben. Gegenstand der Einlage war der 100%iger-Geschäftsanteil der Bieterin an der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wels, Österreich (nachfolgend "BFIG"). Die BFIG wiederum hält 7.302.769 Aktien der Brain Force Holding AG. Das Grundkapital der BEKO HOLDING AG beträgt nunmehr EUR 23.091.276,00 und ist eingeteilt in 23.091.276 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Da die BEKO HOLDING AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der BEKO HOLDING AG jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt (geregelten Markt) in Deutschland zugelassen sind, ist die österreichische Übernahmekommission ('ÜbK") gemäß § 27b des österreichischen Übernahmegesetzes ('ÜbG") für die Feststellung des Bestehens einer Angebotspflicht gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zuständig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin") ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2 WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.
Durch den oben genannten Erwerb hält die Bieterin unmittelbar 11.045.077 Stimmrechte der BEKO HOLDING AG. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von rund 47,83 % an der Zielgesellschaft. Somit hat die Bieterin eine kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft erlangt und ist gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 27b ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebotes verpflichtet (Pflichtangebot).
Die Bieterin beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN: AT0000908603) zu einem Preis von EUR 4,00 je Stückaktie in bar zu erwerben.
Als gemeinsam vorgehende Rechtsträger sind neben den von der Bieterin gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen die Pierer GmbH, Edisonstraße 1, 4600 Wels, und die Knünz GmbH, Pfarrgasse 7, 6850 Dornbirn, anzusehen, da diese beiden Gesellschaften jeweils 50 % der Aktien der Bieterin halten. Mit dem vorgenannten Erwerb haben daher auch die Pierer GmbH und die Knünz GmbH eine mittelbare kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 2 ÜbG über die BEKO HOLDING AG erlangt und sind ebenfalls gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet. Alleiniger Gesellschafter der Pierer GmbH ist Herr DI Stefan Pierer (Geschäftsadresse: Edisonstraße 1, 4600 Wels); alleiniger Gesellschafter der Knünz GmbH ist Herr Dr. Rudolf Knünz (Geschäftsadresse: Pfarrgasse 7, 6850 Dornbirn). Diesen beiden Gesellschaftern werden als gemeinsam vorgehende Rechtsträger die von ihnen gehaltenen Beteiligungen gemäß § 23 ÜbG 1 wechselseitig zugerechnet, so dass sie und die von ihnen gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen eine mittelbare kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft erlangt haben und deshalb gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG ebenfalls zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet sind.
Ein Feststellungsverfahren gemäß § 26b ÜbG wurde bei der ÜbK eingeleitet. Sofern in diesem Verfahren weitere Personen als gemeinsam vorgehende Rechtsträger identifiziert werden, wird die Bieterin dies - sofern erforderlich - unverzüglich bekannt geben.
Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unter http://www.crossindustries.at veröffentlicht.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der BEKO HOLDING AG. Das Angebot wird in der Angebotsunterlage enthalten sein. Inhabern von Aktien der BEKO HOLDING AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen erhalten werden.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: CROSS Industries AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
CROSS Industries AG
Mag. Michaela Friepess
Telefon +43(0)7242/694 02
mailto:info@crossindustries.at
Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT0000500905 WKN: Index: ATX Prime Börsen: Wiener Börse AG / Geregelter Freiverkehr
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