ZDF unterliegt im Unterlassungsverfahren und obsiegt im Gegendarstellungsverfahren gegen Gregor Gysi
Geschrieben am 02-10-2008 |
Mainz (ots) - Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich am 22. Mai 2008 im "heute-journal" des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde zu Dr. Gregor Gysi. Dieser habe als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet". Hiergegen setzte sich Gregor Gysi gerichtlich zur Wehr und beantragte im Eilverfahren Gegendarstellung und Unterlassung.
Nachdem das Landgericht Hamburg den Unterlassungsantrag Gysis zunächst zurückgewiesen hatte, hob das Hanseatische Oberlandesgericht die Ent¬scheidung des LG Hamburg auf die Beschwerde von Gregor Gysi auf und erließ die begehrte Unterlassungsverfügung. Das ZDF legte hiergegen Widerspruch ein, wor¬aufhin das LG Hamburg die einstweilige Verfügung des OLG Hamburg teilweise bestätigte. Danach ist es dem ZDF verboten, durch die im "heute-journal" am 22. Mai 2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe im Fall Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet".
Dem deutlich weitergehenden Unterlassungstenor des OLG Hamburg, wo¬nach die Äußerung von Marianne Birthler überhaupt nicht mehr in Bezug auf bestimmte Dokumente der Stasi-Unterlagen-Behörde hätte verbreitet werden dürfen, ist das Landgericht Hamburg nicht gefolgt und hat den Antrag von Gregor Gysi insoweit zurückgewiesen. Das ZDF wird zunächst die Urteilsbegründung abwarten und sodann über die weiteren rechtlichen Schritte entscheiden.
In dem Gegendarstellungsverfahren hatte das Landgericht Mainz den Gegendarstellungsantrag von Gregor Gysi zurückgewie¬sen. Die hiergegen von Gysi eingelegte Berufung hat er zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Koblenz mitgeteilt hatte, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Damit ist das Gegendarstellungsverfahren zugunsten des ZDF rechtskräftig abgeschlossen.
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