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ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus": Fluggesellschaften verwenden nicht zugelassene Schlaufengurte

Geschrieben am 07-10-2008

Köln (ots) -

Sperrfrist: 07.10.2008 00:05
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.

Deutsche Fluggesellschaften verwenden auf ihren Flügen nicht
zugelassene Schlaufengurte als Sicherungssysteme für Kleinkinder bis
zwei Jahren und setzen Kinder damit einem hohen Verletzungsrisiko
aus. Darüber berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" in
seiner Sendung am Dienstag, 21.50 Uhr im Ersten. Wie das Magazin
herausfand, handelt es sich bei den Gurten - den so genannten
"Loop-Belts" - um Verlängerungsgurte, die zwar für korpulente
Passagiere entwickelt und zugelassen wurden, nicht aber als
Sicherungsgurte für Kleinkinder unter zwei Jahren.

Dies bestätigte die amerikanische Luftaufsichtsbehörde Federal
Aviation Administration (FAA) in Washington gegenüber "Plusminus":
"Die FAA hat niemals ein solches Bauteil als Kinderrückhaltesystem
zugelassen. Die Tatsache, dass diese Gurte dem Standard für
Beckengurte entsprechen, rechtfertigt keinesfalls ihren Einsatz an
Bord als Kinderrückhaltesystem."

Wie "Plusminus" anhand eines aktuellen Beispielfalls einer
flugreisenden Mutter belegt, verwenden viele Fluggesellschaften
dennoch Schlaufengurte als Kinderrückhaltesysteme, ohne dafür die
korrekte Zulassung zu besitzen. Die in dem Fall betroffene
Fluggesellschaft legte zwar ein amerikanisches
Lufttüchtigkeits-Zertifikat, ein so genanntes "FAA Form 8130", vor.
Dieses aber bezog sich lediglich auf die Verwendung des
Schlaufengurtes als "Verlängerungsgurt".

Der Anschnall-Gurt ist in der Fachwelt höchst umstritten, in
Deutschland aber nach EU-Vorschrift seit Mitte Juli dieses Jahres
Pflicht, sofern die Fluggesellschaften keine Möglichkeit bieten,
Kindersitze zu verwenden oder einen Extra-Sitz zu buchen. Crashtests
der ARD, des Schweizer Fernsehens und des TÜV Rheinlands hatten aber
bereits im Mai belegt, dass die Sicherung durch Schlaufengurte für
Babys und Kleinkinder tödlich sein kann.

Ein behördliches Verbot der Schlaufengurte in Deutschland ist
vorerst allerdings nicht zu erwarten. Die Gurte seien von der
britischen Luftaufsichtsbehörde Civil Aviation Authority (CAA)
"anerkannt", teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Wie jedoch der
Luftfahrtsachverständige Professor Dr. Rüdiger Haas auf Nachfrage von
"Plusminus" berichtete, kann von einer Anerkennung nur dann die Rede
sein, wenn es zuvor eine Zulassung im Herstellerland gab. "Diese
liegt aber für diesen Gurt definitiv nicht vor. Der Gurt darf nicht
als Kinderrückhaltesystem in Flugzeugen Verwendung finden."

Redaktion: Klaus Schmidt

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221-220-2770, -4605
Klaus Schmidt, WDR-Redaktion PLUSMINUS, Telefon 0221-220-1921


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