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BARMER: Neuer Wahltarif sichert Krankengeldanspruch / Angebot steht ab 1. Januar 2009 zur Verfügung

Geschrieben am 07-10-2008

Wuppertal (ots) - Mit einem neuen Wahltarif ersetzt die BARMER für
rund 148.000 ihrer Versicherten den zum Jahreswechsel wegfallenden
gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Damit können sich vor allem
hauptberuflich Selbständige gegen das Risiko von Einkommenseinbußen
durch Erkrankungen absichern. Daneben profitieren Arbeitnehmer, die
keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen
haben, von dem neuen Angebot. Auch knapp 30.000 Künstler und
Publizisten, die vor Beginn der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld benötigen, können den neuen Tarif nutzen, um sich
ergänzend zu ihrem gesetzlichen Krankengeldanspruch früher
abzusichern. "Der neue Tarif ist der erste auf dem Markt. Er ist
effizient und flexibel und bietet eine gute Möglichkeit, sich dem
persönlichen Bedarf entsprechend zu schützen", so Birgit Fischer,
stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER. Als ein wichtiges
Signal bewertet es Fischer, dass die Selbständigen finanziell nicht
stärker belastet werden als bisher, da für sie ab 2009 der ermäßigte
Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt.

Das neue Angebot der BARMER ist auf den Wegfall des erhöhten
Beitragssatzes nach § 242 SGB V zurückzuführen. Um die
wirtschaftliche Versorgung der betroffenen Mitglieder
sicherzustellen, muss die Krankenkasse Tarife anbieten, die einen
Anspruch auf Krankengeld wieder entstehen lassen.

Der neue Wahltarif der BARMER bietet hauptberuflich Selbständigen
die Wahl zwischen vier Tarifklassen. Damit abgesichert wird ein
Krankengeldanspruch ab dem 15., 22., 43. oder 92. Tag der
Arbeitsunfähigkeit. Unständig Beschäftigte (das sind Arbeitnehmer,
die sehr kurze Zeit bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind)
und Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von unter 10
Wochen können einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag einer
Arbeitsunfähigkeit (AU) wählen. Für Künstler und Publizisten besteht
die Möglichkeit, sich Krankengeld zwischen dem 15. und dem 42. AU-Tag
zu sichern. Danach haben sie weiter einen gesetzlichen Anspruch auf
Krankengeld.

Die Höhe der Prämie richtet sich bei Selbständigen nach der
Tarifklasse, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Sie
liegt zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Arbeitseinkommens. Alle
anderen zahlen eine pauschalierte Prämie von 4,80 EUR monatlich.
Unbürokratisch erklärt der Selbständige in der Teilnahmeerklärung
sein aktuelles Arbeitseinkommen. Dieses ist maximal bis zur
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (2009
voraussichtlich = monatlich 3.675,00 Euro) berücksichtigungsfähig.
Ein Nachweis ist nicht nötig, auch können Veränderungen in der Höhe
des Einkommens jederzeit berücksichtigt werden. Für die Berechnung
des Krankengeldes gelten die bisherigen Rechtsgrundlagen weiter.
Dadurch bedingt, kann das Krankengeld 2009 höchstens bei 85,75 Euro
täglich liegen.

Grundsätzlich gilt bei dem Wahltarif "Krankengeld" eine Karenzzeit
von vier Monaten. Diese Karenzzeit entfällt, wenn der
Krankengeld-Tarif schon ab dem 1. Januar 2009 gewählt wird. Für den
neuen Tarif gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren, in denen eine
Kündigung der Mitgliedschaft bei der BARMER nicht möglich ist. Nähere
Informationen zu dem neuen Tarif gibt es bei der BARMER vor Ort und
unter www.barmer.de.

Zur Veranschaulichung des neuen Wahltarifes hier drei Beispiele:

1. Selbständiger, 45 Jahre alt, Arbeitseinkommen monatlich 3.000
Euro, wünscht Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit:

- Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes: 70 Euro (monatl.
Arbeitseinkommen geteilt durch 30 Tage mal 70 Prozent)
- Höhe der monatlichen Prämie (bei Krankengeldanspruch ab dem 15.
Tag 1,6 Prozent des monatl. Arbeitseinkommens): 48 Euro

2. Selbständiger, 28 Jahre alt, Arbeitseinkommen monatlich 1.500
Euro, wünscht Krankengeld ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit:

- Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes: 35 Euro (monatl.
Arbeitseinkommen geteilt durch 30 Tage x 70 Prozent)
- Höhe der monatlichen Prämie (bei Krankengeldanspruch ab dem 92.
Tag 0,2 Prozent des monatl. Einkommens): 3 Euro

Wahltarif Krankengeld für Künstler und Publizisten

3. Künstler bzw. Publizist, Arbeitseinkommen jährlich 21.600 Euro,
wünscht Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit:

- Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes: 42 Euro (jährl.
Arbeitseinkommen geteilt durch 360 mal 70 Prozent)
- Höhe der monatlichen Prämie: 4,80 Euro (pauschaliert)

Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8304
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8304.rss2

Pressekontakt:
BARMER Presseabteilung, Susanne Uhrig, Tel.: 01850099-1421.


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