Landesmedienanstalten verabschieden Eckdaten für neue Gewinnspielsatzung / Verbraucher sollen bei Gewinnspielen im Fernsehen und im Radio in Zukunft vor Abzocke geschützt werden
Geschrieben am 07-10-2008 |
Stuttgart (ots) - Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstößen drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbußen bis zu 500.000 Euro. "Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie vor möglich sein", so der Vorsitzende der ZAK, Thomas Langheinrich.
Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft ganz besonderen Schutz vor Abzock-Spielen erhalten, die deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. das heißt, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechung gestellt werden.
Für mehr Transparenz soll eine generelle Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Übermäßige Mehrfachteilnahme der Mitspieler soll u.a. durch Kostenbegrenzung verhindert werden.
Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden
"In den nächsten Wochen können TV- und Radioveranstalter und deren Verbände Stellung beziehen. Die Chancen sind groß, dass auf Grund der Anhörung die Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) abschließend beraten und durch die Landesmedienanstalten verabschiedet werden kann", skizziert Langheinrich die Marschroute.
Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den Landesmedienanstalten auch geahndet werden können.
Der Entwurf der Satzung wird innerhalb der nächsten Woche im Internet unter www.alm.de veröffentlicht.
Wichtige Information für Redaktionen:
Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) steht heute, Dienstag, um 15.30 Uhr im Rahmen einer Telefon-Konferenz für Fragen zur Verfügung. Die Einwahldaten erhalten interessierte Journalisten in der ZAK-Geschäftsstelle unter 0711-892532-71 oder unter karich@alm.de.
Originaltext: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71281 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71281.rss2
Pressekontakt: Axel Dürr Pressesprecher c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Telefon: 0711 / 89 25 32-74 E-Mail: duerr@alm.de
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