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Medizinische Gesellschaften: Therapeutische Verwendung von Cannabis erleichtern

Geschrieben am 12-10-2008

Berlin (ots) - Führende medizinische Gesellschaften und
Patientenorganisationen in Deutschland fordern eine Erleichterung für
den Einsatz von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke. Die
Organisationen haben dazu in der vergangenen Woche eine gemeinsame
Erklärung verfasst. Anlass ist eine öffentliche Anhörung im
Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zum Thema "Erleichterung der
medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten".

In der "Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von
Cannabisprodukten" fordern die Deutsche Aids-Hilfe, die Deutsche
Schmerzliga und 12 weitere medizinische Organisationen, dass der
Cannabiswirkstoff Dronabinol von den gesetzlichen Krankenkassen
erstattet wird, wenn ein Therapieversuch aufgrund der Ergebnisse
klinischer Studien sinnvoll erscheint. Der Gesetzgeber soll zudem
Schwerkranke, die Cannabis zu therapeutischen Zwecken verwenden vor
einer Strafverfolgung schützen, wenn eine ärztlichen Empfehlung
vorliegt.

Unterzeichnet haben auch die Deutsche Epilepsievereinigung, die
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, der Deutsche Patienten
Schutzbund, die Tourette-Gesellschaft Deutschland und die Deutsche
Gesellschaft für Suchtmedizin.

Als Begründung für die Forderungen heißt es: Der medizinische
Nutzen von Cannabinoiden ist heute bei einer Anzahl von Erkrankungen
unbestritten. Für Ärzte besteht die Möglichkeit, den
Cannabiswirkstoff Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept zu
verordnen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch
nur in wenigen Fällen erstattet. Patienten, die sich das Medikament
nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit
Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht.

"Die derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten von Cannabisprodukten für
therapeutische Zwecke werden den wissenschaftlichen Erkenntnissen
nicht gerecht", erklärt Dr. Franjo Grotenhermen,
Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.
"Für viele kranke Menschen wäre eine Behandlung mit Dronabinol
sinnvoll; aus finanziellen Gründen oder aufgrund bürokratischer
Hürden können sie jedoch nicht davon profitieren."

Mehrere Vertreter der beteiligten Organisationen sind als Experten
bei der öffentlichen Anhörung am 15. Oktober geladen. Die Anhörung
befasst sich mit zwei Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen
und die Linke bezüglich einer Erleichterung der medizinischen
Verwendung von Cannabis bzw. der Freigabe von Cannabis zur
medizinischen Behandlung.

Weitere Informationen:

Berliner Erklärung
http://www.cannabis-med.org/german/berliner_erklaerung.pdf

Einladung zur öffentlichen Anhörung
http://www.cannabis-med.org/german/anhoerung_einladung.pdf

Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung
www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/097/stllg/index.html

Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73133
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73133.rss2

Pressekontakt:
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
Tel. 02952-9708572
E-Mail: info@cannabis-med.org


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