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Verband der deutschen Internetwirtschaft zur EuGH-Klage gegen Vorratsdatenspeicherung: Gerichte müssen einen hunderte von Millionen Euro teuren Fehlschlag verhindern

Geschrieben am 14-10-2008

Köln/Berlin (ots) - Heute hat der Generalanwalt beim Europäischen
Gerichtshof, Yves Bot, seine Schlussanträge in der Klage Irlands
gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestellt und dem
Gericht vorgeschlagen, die Richtlinie nicht für nichtig zu erklären.
In den meisten Fällen schließt sich das Gericht dem Tenor der
Schlussanträge in seiner späteren Entscheidung an.
Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Eine
Entscheidung des EuGH, dass die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung formell nicht gegen europäisches Recht
verstößt, bedeutet keinesfalls dass das monströse Projekt, die
Telekommunikationsbeziehungen aller EU-Bürger flächendeckend und
verdachtsunabhängig zu überwachen, nicht doch juristisch scheitern
wird. Auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Europäischen
Menschenrechtskonvention wurde es nämlich noch gar nicht geprüft.
Außerdem stehen noch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
zur Entscheidung an. Das Horror-Szenario, vor dem wir warnen, bleibt
nach wie vor realistisch: Nämlich dass die Internetwirtschaft bis zum
Jahreswechsel 332 Millionen Euro für Hard- und Software zum Fenster
hinauswerfen muss für eine Vorratsdatenspeicherung, die sich danach
als verfassungswidrig und europarechtswidrig entpuppt. Betroffenen
Unternehmen bleibt mit dem Inkrafttreten der Speicherverpflichtung
für E-Mail- und Internetnutzung nur noch der Gang zu den
Verwaltungsgerichten, in der Hoffnung dass diese die Verpflichtung
der Speicherung bis zu einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts außer Kraft setzen."
Die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma klagt derzeit
vor dem Verwaltungsgericht Berlin, da die sechsmonatige
Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form
unverhältnismäßig und verfassungswidrig sei. Experten sehen gute
Chancen, dass das Gericht die Klägerin bis auf Weiteres von der
Umsetzungspflicht befreien wird, denn das Berliner Verwaltungsgericht
hatte bereits am 2. Juli (Az.: VG 27 A 3.07) ähnlich entschieden: Die
mit der Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
eingeführte entschädigungslose Verpflichtung privater
Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur
Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte
Auslandskopfüberwachung) zu installieren, wurde dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt und das klagende
Unternehmen einstweilen von der Verpflichtung befreit.
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die über 400 Mitgliedsunternehmen
beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht
sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft
gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in
internationalen Gremien.

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de


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