Baugewerbe fordert Korrektur des sog. Familienleistungsgesetzes zugunsten des Handwerkerbonus / Erhöhung auf 12.000 Euro gefordert
Geschrieben am 14-10-2008 |
Berlin (ots) - "Die Vorlage des Familienleistungsgesetzes in der morgigen Kabinettssitzung ist für das Baugewerbe enttäuschend. Hier wird allein auf die Funktion des Haushaltes als Arbeitgeber abgestellt. Die baugewerblichen Unternehmen, die heute schon mehr als 700.000 Menschen Lohn und Brot geben werden dagegen vergessen." Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, zur Beratung eines Familienleistungsgesetzes im Kabinett. Robl weiter: "Die Aktienjongleure werden im vermeintlichen Interesse der gesamten Wirtschaft mit einem milliardenschweren Paket unterstützt. Jetzt ist es an der Zeit, auch einmal an die reale Wirtschaft zu denken. Das Familienleistungsgesetz ist leider einmal mehr ein schönes Beispiel dafür, wie leichtfertigt die Mittelstandspolitik auf dem Altar der Sozialpolitiker geopfert wird."
Das deutsche Baugewerbe fordert daher, die drei Steuerabzugsbeträge für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflegeleistungen und für Handwerksleistungen von je 3.000 Euro zu einem Betrag zusammenzufassen und auf 12.000 Euro aufzustocken. Ein Privathaushalt könnte dann maximal 3.000 Euro Steuern sparen, wenn er für 12.000 Euro im Jahr Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
"Die Bürger sollen selbst entscheiden, wie viel sie davon für eine Pflegekraft, einen Gärtner oder einen Handwerker ausgeben - entscheidend ist, dass die Beschäftigung legal ist und Steuern und Sozialbeiträge abgeführt werden." So der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
"Gerade im Interesse der energetischen Gebäudesanierung wäre eine derartige Maßnahme angebracht. Die lahmende Konjunktur könnte dadurch einen wirksamen Impuls bekommen. Wir brauchen höhere Investitionen. Nur Investitionen sichern mittel- und langfristig Wohlstand und Arbeitsplätze. Wir fordern daher den Bundestag auf, die Regierungsvorlage während der drei Lesungen im Parlament noch entsprechend zu ändern - und den Lippenbekenntnissen zum Mittelstand Taten folgen zu lassen." Erklärte Robl abschließend.
Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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