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Hannover 96-Presseservice: Presseerklärung von Hannover 96 zur 50 +1-Regelung

Geschrieben am 22-10-2008

Hannover (ots) - Hannover 96 ist überrascht über die Mitteilung,
nach der es der Vorstand des Ligaverbandes ablehne, eine Änderung der
so genannten 50 +1-Regelung den Gesellschaftern zu empfehlen.
Hannover 96 wurde in Person von Herrn Martin Kind durch den
Präsidenten des Ligaverbandes, Herrn Dr. Reinhard Rauball, am
Donnerstag hierüber telefonisch kurz und stichwortartig informiert.
Die insoweit von der DFL verbreitete Presseerklärung wurde mit
Hannover 96 nicht abgestimmt.

Hannover 96 bemüht sich bereits seit Herbst 2006 darum, mit dem
Ligaverband und der DFL in intensiven Gesprächen und einer
umfangreichen Korrespondenz eine zeitgemäße und interessengerechte
Lösung der 50 + 1-Problematik im Konsens zu erreichen. Diese
Bemühungen müssen jetzt als gescheitert angesehen werden.

In diesem Zusammenhang hat Hannover 96 mehrere Änderungen der
bestehenden Regelungen ausgearbeitet und detaillierte Vorschläge bis
zu Formulierungen im Wortlaut einer potenziellen Neuregelung
unterbreitet, die einerseits den wirtschaftlichen Notwendigkeiten,
zwingenden unternehmerischen Bedürfnissen und den Vorschriften des
Handelsrechts Rechnung tragen, andererseits aber auch die
Verwurzelung des deutschen Profifußballs im Vereinsleben der
Traditionsvereine sowie die berechtigten Überlegungen zu der
Begrenzung der Beteiligungsmöglichkeiten berücksichtigen, die
ursprünglich der jetzigen Regelung zugrunde lagen.

Hannover 96 wurde seit Herbst 2006 durch die DFL und den
Ligaverband signalisiert, dass eine zufriedenstellende, alle
berechtigten Interessen berücksichtigende Lösung im Konsens
angestrebt wird. Zuletzt war für spätestens Mitte August 2008 die
Vorlage eines von der DFL in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens
angekündigt worden, welches sich mit den zugrunde liegenden
rechtlichen Problemstellungen und den zum erheblichen Teil gemeinsam
ausgearbeiteten Vorschlägen auseinandersetzen sollte. Hannover 96
wurde angekündigt, dieses Gutachten unmittelbar nach Vorlage von der
DFL zur Verfügung gestellt zu erhalten. Dies ist bis heute nicht
geschehen. Über die Gründe hierfür erhielt Hannover 96 keine
Mitteilungen durch die DFL.

Die DFL und Hannover 96 hatten zuletzt rechtliche und
wirtschaftliche Konzepte für eine einverständliche Modifizierung der
50 +1-Regelung weitgehend gemeinsam ausgearbeitet und entwickelt.

Hannover 96 hält selbstverständlich und uneingeschränkt daran
fest, dass die 50 + 1-Regelung in der jetzigen strikten Form eine
rechtswidrige Einschränkung der handelsrechtlichen Gestaltungsrechte
von Hannover 96 darstellt. Hannover 96 sieht sich den
Gesellschaftern, der Stadt und dem Wirtschaftsraum Hannover gegenüber
verpflichtet, die sportlichen und wirtschaftlichen Potenziale des
Clubs in der Wirtschaftsregion auszuschöpfen, um mittelfristig eine
entwicklungs- und konkurrenzfähige Mannschaft im nationalen und
internationalen Wettbewerb der Fußballvereine aufbieten zu können.
Die möglichen weiteren Investoren bei Hannover 96 sind Bürger der
Region Hannover.

Hannover 96 ist es von besonderer Bedeutung herauszustellen, dass
die von Hannover 96 in Abstimmung mit der DFL und dem Vorstand des
Ligaverbandes unterbreiteten Vorschläge eine absolute Akzeptanz der
grundsätzlichen Motive der Beschränkungen der Einflussnahme durch
Investoren vorsahen und sich diese Vorschläge deshalb als
Fortentwicklung und Modernisierung der ursprünglichen Fassung
darstellen.

Für Hannover 96 ist der verantwortungsvolle Umgang mit dem zur
Verfügung stehenden Gesellschaftsanteil eine Selbstverständlichkeit.
Hierzu gehört die Zusammenarbeit ausschließlich mit ausgesuchten
potenziellen Investoren, ebenso wie die Berücksichtigung der
berechtigten traditionellen Werte des deutschen Fußballsports.

Mit der Hannover 96 am Donnerstag telefonisch mitgeteilten
Entscheidung des Ligavorstandes hat der Ligaverband die bisherigen
beidseitigen Bemühungen um eine Lösung im Konsens beendet. Sollte
diese Entscheidung durch den Ligaverband bestätigt werden, wird
Hannover 96 ohne Zeitverlust eine gerichtliche Klärung der
bestehenden 50 + 1-Regelung und den damit verbundenen, ansonsten
nicht bekannten Beschränkungen der Wirtschaftsordnung vornehmen
lassen.

Hannover, den 22.10.2008

Originaltext: Hannover 96 GmbH & Co. KGaA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52371
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52371.rss2

Pressekontakt:
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA
Andreas Kuhnt
Telefon: 0511-96900-101


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