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Vermögen der gesetzlichen Unfallversicherung sicher angelegt

Geschrieben am 23-10-2008

Berlin (ots) - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wählen für
die Anlage ihrer Betriebsmittel und Rücklagen nur Anlageformen, die
höchsten Sicherheitskriterien entsprechen. Darauf weisen die Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der aktuellen
Berichterstattung zur Finanzkrise hin. "Spekulation war und ist nicht
unsere Sache", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das betrifft auch
die Einlagen von Unfallversicherungsträgern, die bei der deutschen
Tochter der US-Bank Lehmann Brothers bestehen. "Bei diesen Guthaben
handelt es sich um Einlagen, die über den Einlagensicherungsfonds
abgedeckt und somit vor Verlust geschützt sind."

Wie andere Sozialversicherungsträger auch unterliegen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei der Anlage von
Beitragsmitteln den Regelungen des SGB IV. Danach sind nur
Anlageformen zulässig, die gegen Wertverlust geschützt sind. Dazu
zählen zum Beispiel Termin- und Spareinlagen, Schuldverschreibungen,
die gesichert sind, und Darlehen an die öffentliche Hand.

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de


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